Formulierung bei Gewerbeanmeldung

Hi,

das Gewerbeamt hat ja so seine Bestimmungen.

Mein Bruder möchte seinen Ebay-Handel „legalisieren“. Nun handelt er mit Schrott, Ersatzteilen und Halbfabrikaten. Er möchte nun eintragen in den Gewerbeschein: „Handel mit Waren aller Art“. Na ja, das fand das Gewerbeamt nicht so doll. Die Produktpalette reicht aber nun nicht für eine Konkretisierung, eben vom Kondom bis zum LKW ist alles dabei, möglicherweise. Welche Formulierung ist nun möglich? Welche Freiheiten läßt das deutsche Recht, bei eben so einem „Krämerladen“? Wie ist die korrekte Bezeichnung für „Tätigkeit“ im Gewerbeschein?

Danke für Hinweise

André

Mein Bruder möchte seinen Ebay-Handel „legalisieren“. Nun
handelt er mit Schrott, Ersatzteilen und Halbfabrikaten. Er
möchte nun eintragen in den Gewerbeschein: „Handel mit Waren
aller Art“. Na ja, das fand das Gewerbeamt nicht so doll. Die
Produktpalette reicht aber nun nicht für eine Konkretisierung,
eben vom Kondom bis zum LKW ist alles dabei, möglicherweise.

Hallo André!

Der „Handel mit Waren aller Art“ eckt bei der Gewerbeanmeldung an, weil zu den Waren aller Art auch Panzerfäuste, Hackfleisch, Milch, Betäubungsmittel… gehören. Um aber mit Schießzeuchs zu handeln, braucht man eine Genehmigung. Für Milch, Fleisch und sonstige speziell unverpackte Lebensmittel braucht man auch eine Genehmigung, natürlich eine andere als für die Panzerfäuste oder die Betäubungsmittel.

Eine einschränkende Formulierung, z. B. „Handel mit Waren aller Art, außer erlaubnispflichtige Waren“ sollte durchgehen.

Gruß
Wolfgang

Danke, das isses (owT.)
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