Ich stehe mit meiner Freundin zusammen im Mietvertrag stehen,
wie kann ich eine Vereinbarung formulieren, die einem das Recht einräumt, wenn man allein ausziehen möchte, dies dem „Nochmieter“/ Expartner anzuzeigen und ab dann das Recht zu haben, sich eine Mietzahlung die der Vermieter von dem „Auszieher“ eintreibt vom „Nochmieter“ im Innenverhältnis zurückzuholen?
So?
Es wird zwischen A und B vereinbart, dass beide das Recht haben, dem Anderen mit einer Frist von einem Monat schriftlich anzuzeigen, dass sie ausziehen möchten und dass sie das Recht haben Mietpfändungen nach dem einen Monat betreffend, die der Vermieter eingezogen hat, vom anderen zurückzubekommen.
Hallo,
also, den eigenen Text mal selber „ganz langsam“ lesen, ich verstehe nämlich nur Bahnhof.
Trotzdem will ich versuchen, etwas zu antworten:
Wenn zwei Personen einen Mietvertrag mit einem Vermieter geschlossen haben, haften diese für den Mietzins usw. als Gesamtschuldner. Wenn nun einer ausziehen möchte und aus dem Mietvertrag entlassen werden will, muss er mit dem Vermieter sprechen, ob dieser das Mietverhältnis mit einer Person allein fortsetzen will. Das wird er nicht tun, wenn die verbleibende Person z.B. kein Einkommen hat. Ansonsten müsste der Mietvertrag insgesamt gekündigt und mit der verbleibenden Person ein neuer Mietvertrag vereinbart werden.
Wenn die beiden Mieter im Streit sind, besser einen Rechtsanwalt aufsuchen, wenn keine Einigung zustande kommt.
MfG
PB