Formulierung Folgeereignistheorie bei Rechtsschutz

Hallo,
bedeutet folgende Formulierung bei einer Rechtsschutzversicherung
„Anspruch auf Rechtsschutz besteht … von dem Ereignis an, durch das der Schaden eingetreten ist oder sein soll“
Folgeereignistheorie oder (die schlechtere) Kausaltheorie?

Hintergrund:
Die betreffende Gesellschaft wird bei Internetvermittlern immer wieder als Gesellschaft genannt, die nach der Folgeereeignistherie vorgeht.
Oben zitierte Formulierung aus dessen AGB lässt mich da erheblich zweifeln. Bei einigen anderen Gesellschaften ist es ähnlich…

Wer kann mir das erklären?

Grüße
Werner

Hallo Werner,

also für mich ist ein Folgeereignis immer ein Kausalereignis, da es ja eine Folge der Schadenursache ist. Oder sehe ich das falsch?

Gruß
Marco

Hallo Werner,

Hallo,
bedeutet folgende Formulierung bei einer
Rechtsschutzversicherung
„Anspruch auf Rechtsschutz besteht … von dem Ereignis an,
durch das der Schaden eingetreten ist oder sein soll“
Folgeereignistheorie oder (die schlechtere) Kausaltheorie?

diese Formulierung kann bei beiden Möglichkeiten gewählt werden.

Wichtig ist, wie ist der Ereigniszeitpunkt definiert.

Immer wieder gerne genommenes Beispiel:

Fahrradfahrer hat mit seinem Fahrrad einen Unfall, weil der Lenker auf Grund eines Fehlers bei der Herstellung gebrochen ist.

Bei der Folgeereignistheorie wäre an dem Tag des Unfalles das Ereignis, welches als Schadenzeitpunkt gilt.

Bei der Kausalereignistheorie wäre der Tag der Herstellung der Schadentag, weil an diesem Tage der Fehler bei der Herstellung verursacht worden ist. Dieser Fehler bei der Herstellung steht in kausalem Zusammenhang mit dem Unfall.

Hintergrund:
Die betreffende Gesellschaft wird bei Internetvermittlern
immer wieder als Gesellschaft genannt, die nach der
Folgeereeignistherie vorgeht.
Oben zitierte Formulierung aus dessen AGB lässt mich da
erheblich zweifeln. Bei einigen anderen Gesellschaften ist es
ähnlich…

Wer kann mir das erklären?

Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt.

Grüße
Werner

Viele Grüße

Ralf

diese Formulierung kann bei beiden Möglichkeiten gewählt
werden.

Wichtig ist, wie ist der Ereigniszeitpunkt definiert.

Tja, der ist nicht näher definiert. In der AGB steht bezüglich des Schadensersatz-Rechtsschutzes nur der von mir zitierte Satz. Merkwürdig nur, dass diese Gesellschaft (Deurag) oft empfohlen wird mit dem Hinweis, dass sie die Folgeereignistheorie anwendet. Aus der AGB erschließt sich das mir aber so nicht.
Und haargenau die gleiche widersprüchliche Situation ergibt sich bei einigen anderen Gesellschaften auch?!?!

Es gibt auch Versicherungen, die verwenden einen ähnlichen Wortlaut, aber die beziehen sich auf das „ERSTE Ereignis, das den Schaden verursacht hat“. Ich denke, mit diesem Wort „erste“ ist es eindeutig, dass es sich um die (schlechtere) Kausaltheorie handelt. Oder?

Grüße
Werner

also für mich ist ein Folgeereignis immer ein Kausalereignis,
da es ja eine Folge der Schadenursache ist. Oder sehe ich das
falsch?

Sorry aber das verstehe ich nicht. Es geht hier um das Ereignis, das den Schaden verursacht hat. Bei einigen Gesellschaften muss lediglich der Schaden nach dem Beginn der Versicherung liegen (Folgeereignistheorie), bei anderen jedoch auch die Ursache, die den Schaden verursacht hat (Kausaltheorie). Das ist doch der eigentliche Unterschied. Ansonsten: Siehe auch meine andere Antwort…

Grüße
Werner

Hallo Werner,

Sorry aber das verstehe ich nicht. Es geht hier um das
Ereignis, das den Schaden verursacht hat. Bei einigen
Gesellschaften muss lediglich der Schaden nach dem Beginn der
Versicherung liegen (Folgeereignistheorie), bei anderen jedoch
auch die Ursache, die den Schaden verursacht hat
(Kausaltheorie). Das ist doch der eigentliche Unterschied.
Ansonsten: Siehe auch meine andere Antwort…

Die bessere Schadenbewertung wird meines Wissens nach nur Ereignistheorie genannt. Insofern wäre doch Folgeereignis schon wieder eine Einschränkung. Auf diesen sprachlichen Unterschied wollte ich hinweisen. Für mich wäre ein Folgeereignis eine zeitliche Eingrenzung.

Gruß
Marco

PS: Hast du dazu die FAQ schon gesehen?

Die bessere Schadenbewertung wird meines Wissens nach nur
Ereignistheorie genannt. Insofern wäre doch Folgeereignis
schon wieder eine Einschränkung. Auf diesen sprachlichen
Unterschied wollte ich hinweisen. Für mich wäre ein
Folgeereignis eine zeitliche Eingrenzung.

OK, habe beide Ausdrücke schon gelesen. Nichtsdestotrotz würde ich gern mal wissen, ob nun die von mir zitierte Formulierung die Ereignistheorie oder Kausaltheorie darstellt.

Die FAQ habe ich gelesen. Wenn ich ein Auto reparieren lasse, dann die Rechtsschutzversicherung abschließe und nach einem halben Jahr einen Unfall habe aufgrund falsch reparierter Bremsen, dann ist dies bei Schadensersatzforderungen im Falle der Kausaltheorie nicht versichert (die kausale Ursache=Reparatur war ja schon vor Vertragsabschluss).
Bei der Ereignistheorie ist der Fall versichert, da sie nur auf den Zeitpunkt des Schadensereignisses (=Unfall) abzielt.

Bei der im Anfangsposting genannten Formulierung wird aber nicht von dem Schadensereignis gesprochen, sondern von dem Ereignis, durch das der Schaden eingetreten ist. Also zielt es damit ja doch auf den Zeitpunkt des VERURSACHENDEN Ereignisses = Reparatur ab. Dann wäre es aber nichts anderes als eine „verklausulierte“ Kausaltheorie. Oder liege ich da falsch?

Grüße
Werner

hallo Werner,
hört sich tatsächlich so an.
Mach es doch einfach so, dass Du Dir schriftlich geben lässt, ob es sich um eine Kausaltherie-RS handelt oder nicht.
Gibt die Gesellschaft das schriftlich raus, kannst Du Dich darauf berufen. Windet sie sich: Finger weg.
Grüße
Babalou

Hallo Werner,

nein, ich sehe das ähnlich. Daher mein Hinweis.

Gruß
Marco