Formulierung gesucht

Moin,

wie formuliere ich, dass ein Gesetz für eine bestimmte gesellschaftliche Gruppe „keine Relevanz“ hat, also irgendwie „keine Rechtsgrundlage darstellt“ oder so. Konkreter Fall: Das Haushaltsgesetz 2004 stellt keine Rechtsgrundlage für Privatpersonen und Unternehmen dar. Also die betrifft es nicht, man muss sich also keinen Kopf dazu machen. Ich hoffe Ihr wisst, was ich meine :wink:

thx
moe.

Treffend, allerdings nur bei dem nötigen Vorwissen verständlich wäre die Formulierung: „Es handelt sich um ein Gesetz im nur formellen Sinn.“

Levay

Treffend, allerdings nur bei dem nötigen Vorwissen
verständlich wäre die Formulierung: „Es handelt sich um ein
Gesetz im nur formellen Sinn.“

Hm, ich glaube, das ist nicht genau das, was ich sagen will. Ob das Gesetz formell ist oder nicht sei dahin gestellt. Man könnte auch ein Gesetz betrachten, das für Unternehmen gilt. Für Privat-Personen wäre dieses Gesetz dann „____________“ oder eben gerade nicht „_________“. Einen dieser Begriffe suche ich.

thx
moe.

Hallo,

z. B. "ist (nicht) anwendbar bei … (nicht) einschlägig einschlägig - betrifft lediglich.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke.

Hallo,

z. B. "ist (nicht) anwendbar bei … (nicht) einschlägig
einschlägig - betrifft lediglich.

„nicht einschlägig“ Vielen Dank. Das ist wohl genau das, was ich gesucht hatte.

moe.

Ich sagte ja, das Problem ist, diesen Satz richtig zu verstehen. Du hast das Haushaltsgesetz als Beispiel genannt, und ich dachte, es käme dir also auf Gesetze an, die keine Adressaten haben.

Natürlich kommt es nicht darauf an, ob es sich um formelle Gesetze handelt. Ich habe aber ja auch etwas anderes gesagt: „nur formelle“ Gesetze. Das heißt mit anderen Worten: „keine Gesetze im materiellen Sinne“, und daher ohne Adressaten.

Und entschuldigung, abe… die Lösung, die die mittlerweile gegeben wurde und die dich offenbar zufrieden gestellt hat, zeigt, dass deine Frage im völlig falschen Brett gestellt wurde. Das war ja tatsächlich eine Deutschfrage. Da du aber im Brett „Allgemeine Rechtsfragen“ geschrieben hast, ging ich davon aus, dass du auf den Unterschied zwischen materiellen und „nur formellen“ Gesetzen anspielst. Zumal das Haushaltsgesetz dafür das klassische Beispiel ist.

Levay

Sorry, wegen des Missverständnisses. Da ich eine korrekte Formulierung im juristischen Sinn gesucht habe, stellte ich meine Frage hier in der Hoffnung Juristen statt Germanisten zu finden :wink:

moe.

Hallo!

Levay hat aber den Nagel genau auf den Kopf getroffen. Die Tatsache, dass es sich um ein nur formelles Gesetz und um kein materielles Gesetz handelt ist eigentlich die Grundlage der von dir aufgeworfenen Frage.

Gruß
Tom

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Hallo!

Levay hat aber den Nagel genau auf den Kopf getroffen. Die
Tatsache, dass es sich um ein nur formelles Gesetz und um kein
materielles Gesetz handelt ist eigentlich die Grundlage der
von dir aufgeworfenen Frage.

Es sollte also vielleicht heißen, „…jedoch ist das Haushaltsgesetz 2004 ein formelles Gesetz (wahlweise „kein materielles Gesetz“ oder gibt es noch mehr als diese beiden Formen von Gesetzen?) und ist somit für Unternehmen nicht einschlägig“?

wie genau unterscheidet man ein formelles von einem materiellen Gesetz? Im formellen gibt es keine Anspruchsgrundlagen?

thx
moe.

ich denke, die Diskussion führt ins Nirwana. ich hatte ihn so verstanden, dass er ausdrücken will, dass das Haushaltsgesetz und insoweit der Haushalt nur den Staat angeht aber nicht die Bürger, Unternehemn etc… Insoweit würde ich eher für Bitter Moons version plädieren…

ich denke, die Diskussion führt ins Nirwana. ich hatte ihn so
verstanden, dass er ausdrücken will, dass das Haushaltsgesetz
und insoweit der Haushalt nur den Staat angeht aber nicht die
Bürger, Unternehemn etc…

Nein, ich wollte ausdrücken, dass ein Haushaltsgesetz im materiellen Sinn kein Gesetz ist. So habe ich es geschrieben und auch gemeint.

Levay

ich denke, die Diskussion führt ins Nirwana. ich hatte ihn so
verstanden, dass er ausdrücken will, dass das Haushaltsgesetz
und insoweit der Haushalt nur den Staat angeht aber nicht die
Bürger, Unternehemn etc…

Nein, ich wollte ausdrücken, dass ein Haushaltsgesetz im
materiellen Sinn kein Gesetz ist. So habe ich es geschrieben
und auch gemeint.

Und warum nicht? Wie unterscheidet man nun ein materielles von einem nicht-materiellen Gesetz?

thx
moe.

Hallo!

Und warum nicht? Wie unterscheidet man nun ein materielles von
einem nicht-materiellen Gesetz?

Creifelds Rechtswörterbuch, Zitat:
„Die meisten formellen G.e sind zugleich materielle G. e. Vereinzelt gibt es aber auch nur formelle G.e, die ihrem materiellen Inhalt nach nicht G. sind, weil sie keine allgemein verbindlichen Anordnungen enthalten, mithin nicht die Eigenschaft eines Rechtssatzes haben; hierzu wird herkömmlicherweise der Haushaltsplan gerechnet, weil er keine unmittelbaren Rechte und Pflichten für die Staatsbürger erzeugt, sondern nur für die Staatsorgane verbindlich ist.“

Gruß,

Florian.

Um Florians Ausführungen noch zu ergänzen:

Ein formelles Gesetz ist ein solches, das vom Gesetzgeber erlassen wurde.

Ein materielles Gesetz ist ein solches, das abstrakt-generelle Regelungen mit Außenwirkung trifft.

Viele Gesetze sind beides, also formell-materielle Gesetze. z.B. das Straßenverkehrsgesetz.

Gesetze, die nur im materiellen Sinn Gesetze sind, sind solche, die nicht vom Gesetzgeber verabschiedet wurden aber eben trotzdem abstrakt-generelle Regelungen treffen, z.B. die Straßenverkehrsordnung. Die hat nicht der Bundestag verabschiedet, sondern der Bundesverkehrsminister hat sie erlassen.

Das Haushaltsgesetzbeispiel für Gesetze im nur formellen Sinn wurde ja schon genannt.

Levay