Formulierung Grundstück im notarieller Vereinbarung

Hallo,
wenn hier nichts anderes vereinbart wurde und auch sonst keinerlei Erklärungswillen der Beeiligten zu erkennen ist, dass das Grundstückseigentum vom Hauseigentum irgendwie getrennt betrachtet oder losgelöst werden soll (was schuldrechtlich durchaus geht!), ist ein Haus immer wesentlicher Bestandteil des Grundstücks und muss nicht explizit erwähnt werden.

Da hier auch keinerlei Rede von irgendeiner Realteilung ist (aus der man schließen könne, dass sich das Haus auf einem bestimmten Teil A oder B befindet), dürfte sich hinter der Erklärung nichts anderes als eine hälftige Aufteilung des sog. Verkehrswertes eines marktüblichen bebauten Grundstücks einschließlich des Gebäudes verbergen (so denn noch ein Wert feststellbar und nicht etwa Abbruchkosten in Abzug gebracht werden müssen…).

Gruß vom
Schnabel