Hallo,
meine Frau arbeitet in einer Tagesstätte für geistig behinderte Kinder. Sie hat diesen Monat eine unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen, in dem eine Formulierung Grund zum Grübeln bietet.
§3- Arbeitszeit:
Wöchentliche Arbeitszeit beträgt, in Anlehnung an den TVöD 39,0h/Woche.
„Frau X (meine Frau) arbeitet 24,25h/Woche im Gruppendienst und additiv 5,75h/Woche gruppenbedingte Zusatzstunden, dereit also 30,0h/Woche.“
Wie ist denn diese „additiv“ zu verstehen? Heißt das, dass sie nur 24,25h arbeitet und der Rest nur vorgesehen ist solange es denn unbedingt sein muß?
Interpretiere ich da was hinein was gar nicht drin steht?
Gruß, Jan Keller
Hallo,
die Arbeitszeit ist ja lt. Vertrag geregelt, von daher brauchst du keine Bedenken zu haben. Deine Frau hat ein Anrecht auf diese Stunden!
Ich verstehe das so:
Die 25 Std. sind fest in den Dienstplänen verankert und der Rest wird jeweils nach Bedarf kurzfristig als nicht planbare Größe erbracht! Ich denke einfach variabel um Spitzen abzudecken!
MfG
Hallo,
die Frage kann der Arbeitgeber am Besten beantworten. Der Vertrag kommt durch Vereinbarung zustande, dann müsste die Frau dies vor Unterschrift klären. Ich gehe davon aus, das 30 Stunden vereinbart sind.
Gruß, der Lastkutscher
In dem befristeten Arbeitsvertrag meiner Frau stand nur die Wochenarbeitseit von 30,0h drin. Ohne genauere Ausführungen wieviele Stunden auf was entfallen.
Weiterhin ist sie ja, laut offizieller (mündlicher Aussage) mit 30,0h/Woche angestellt.
Die Firma macht das wohl erst seit kurzem, dass sie genau definieren wieviele Stunden wie u erbringen sind.
Gruß, Jan Keller
Rest wird jeweils nach Bedarf kurzfristig als nicht planbare
Größe erbracht! Ich denke einfach variabel um Spitzen
abzudecken!
MfG
Tut mir leid mit Tarifverträgen kenne ich mich leider nicht aus und kann hier nicht weiter helfen 
VG
In Anlehnung an den TVöD heißt, dass die wöchentliche Arbeitszeit (Vollstelle) 39,0h beträgt.
Meine Frau arbeitet Teilzeit = 30,0h/Woche.
Tut mir leid mit Tarifverträgen kenne ich mich leider nicht
aus und kann hier nicht weiter helfen 
VG
Naja, ich denke man will sich einfach nur absichern und bei den festen Mitarbeitern sicher stellen, dass eine variable Einsetzbarkeit möglich ist.
Man hätte ja auch im Umkehrschluss, gar nichts spezifieren müssen und sich auf den Tarifvertrag berufen können und die Leute so einsetzen wie es gerade passt.
Mündliche Aussagen haben keine wirkliche Relevanz, ich denke das schließt der Arbeitsvertrag auch aus.
Aber die Addition der vertraglichen Std. ergeben ja auch 30, von daher keine Sorge!
befinde mich leider im Urlaub
§3- Arbeitszeit:
Wöchentliche Arbeitszeit beträgt, in Anlehnung an den TVöD
39,0h/Woche.
„Frau X (meine Frau) arbeitet 24,25h/Woche im Gruppendienst
und additiv 5,75h/Woche gruppenbedingte Zusatzstunden, dereit
also 30,0h/Woche.“
Wie ist denn diese „additiv“ zu verstehen? Heißt das, dass sie
nur 24,25h arbeitet und der Rest nur vorgesehen ist solange es
denn unbedingt sein muß?
Interpretiere ich da was hinein was gar nicht drin steht?
Gruß, Jan Keller
Hallo Herr Keller,
erstmal Glückwunsch zum unbefristeten Arbeitsvertrag Ihrer Frau. Aber leider kann ich Ihnen hier nicht helfen. Ich könnte mir vorstellen, dass die Formulierung (additiv = zusätzlich?) für die Verbuchung der Kosten im Unternehmen wichtig ist, was auch immer unter „gruppenbedingten Zusatzstunden“ zu verstehen ist, offenbar aber nicht die normale Gruppenarbeit. Was mich irritiert: wieso 39 Std. wöchentliche Arbeitszeit und dann nur 30 Std. aufgelistet. Arbeitet Ihre Frau in Teilzeit nur 30 Stunden?
Ansonsten kann ich Sie nur hoffen, dass eine andere Antwort hilfreicher ist.
Schöne Weihnachten
Uschi
Ja…meine Frau arbeitet 30,0h Teilzeit, beruhend auf einer 39,0h-Woche in Anlehnung an den TVöD.
Gruß, Jan
Hallo,
additiv bedeutet zusätzlich. Wie das jetzt im Arbeitvertrag gemeint ist kann ich nicht sagen. Einfach mal nachfragen.
Gruß Bukatcho
Hallo Jan, grundsätzlich ist es ja positiv, daß Ihre Frau einen unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen hat.
Ich rate Ihnen bzw. Ihrer Frau die Frage der Arbeitsstunden direkt mit dem Vorgesetzten zu klären.
Eine konkretere Antwort kann ich Ihnen leider nicht geben. Schöne Weihnachtstage und alles Gute für das neue Jahr . Gruß Tina
Hallo,
ich weiss es leider nicht.
vg
Hallo Herr Keller
Ihre frau hat einen 39h Vertrag Arbeitszeit wöchentlich.
In Ahnlehnung an Ihren Arbeitsvertrag der tariflich geregelt ist bleibt dieses additiv unter vorbehalt solange Ihre Frau die 39h nicht überschreitet. Sie sollten sich den Tarifvertrag zu rate nehmen in wie weit dieses additiv also (mehr)ab über 39h vergüted wird solange sie unter oder bis 39h die Woche bleibt ist dieser additiv nicht von Bedeutung.
M.f.g. Mysliwietz Peter.
Hallo,
„additiv“ ist ein typischer Begriff aus dem Medizin Bereich.
Im Prinzip heißt additiv arbeitsrechtlich = hilfsweise.
Diese Formulierung ist sehr beliebt bei Arbeitgebern die gerne mal ebend,bei dünner Personaldecke, Überstunden anweisen, ohne das der Arbeitnehmer sich wehren kann.
Allerdings werden diese vergütet.
Muss man wahrscheinlich so schlucken
Hallo Jan,
Das Thema ist so pauschal etwas schierig zu beantworten, allgemein gilt ja nur das Arbeitszeitgesetz, spezielle Regelungen gibt es in Tqarifverträgen und Betriebsvereinbarungen. und wenn es im Betrieb weder Betriebsrat nach gewerkschaftliche Vertretungen gibt, gilt meistens das „Recht des Stärkeren“ eben des Hausherrn.
Nun zu dem Arbeitsvertrag, nach dem BGB gilt ja Vertragsfreiheit, was vereinbart wird ist zu leisten, Vereinbart sind ja wohl die 30 Stunden in der Woche, wie die aufgeteilt werden ist unter Umständen Sache des Unternehmens. Unklar ist für mich, dass die Aufteilung nur 30 Stunden pro Woche ergiebt. Was ist nun wirklich vereinbart, 30 h - Woche oder 39h Woche?
Was wird denn bezahlt?
Die Arbeitszeit im „Gruppendienst“ dürfte als eine Art feste „Scchichtarbeit“ in zeitlich festgelegtem Rahmen sein, die „additiven Zusatzstunden“ wohl "begleitende Arbeitszeit außerhalb der festen Betreuungszeit.
Entscheident für mich wäre zu klären, wieviele Stunden tatsächlich bezahlt werden.
Gruß Josef
Hallo,
ja und nein. Die Formulierung ist schon etwas komisch, weil dort die Arbeitszeit im Gruppendienst, plus eine additive Zeit und dann die Formulierung „derzeit also“ da steht. Das kann man so auslegen, dass dieser Teil der Arbeitszeit für den Arbeitgeber dispositiv ist, er das also ändern kann - und dann wären es womöglich nur noch 28 Std. Andererseits kann der Arbeitgeber auch bei anderer Formulierung die Organisation ändern und dann per Änderungskündigung eine andere Arbeitszeit durchsetzen. So ist es aber einfacher für ihn.
Besser wäre die Klarstellung: Frau X arbeitet 30 STd./Woche (x Std. Gruppendienst und y Std…)
Viele Grüße
Peter