Formulierung im Testament

Liebe Experten,

in einem Haus mit zwei Wohnungen leben unten ein Ehepaar (als Eigentümer des Hauses) und oben dessen Sohn (zur Miete). Im Testament des Ehepaars heißt es, dass der Sohn und die ebenfalls vorhandene Tochter zu gleichen Teilen erben sollen. Weiter heißt es:

„Unser Sohn erhält ein lebenslanges Wohnrecht für eine der beiden Wohnungen.“

Kann mir vielleicht ein Experte hier bestätigen, dass diese Formulierung problematisch bis sehr oder sogar extrem problematisch ist?

Gespannt:
Levay

Hallo,

tatsächlich ist die Klausel - aus mehrerlei Gründen - verunglückt, denn es fehlt an der Bestimmtheit. D.h. es ist hier nur durch Auslegung zu ermitteln, dass vermutlich die Wohnung zugewiesen werden soll, die der Sohn bereits bewohnt. Dann fehlt es weiterhin an einer Regelung zur Frage der Kosten, denn ein Wohnrecht muss nicht unbedingt bedeuten, dass dieses auch gratis und umsonst ist. Ganz abgesehen davon gibt es ja auch Nebenkosten, und Instandhaltunsgaufwände, die ebenfalls geregelt sein sollten. Da ist hier Tür und Tor für großen Streit geöffnet.

Weiter geht es mit der Frage schuldrechtliches/dingliches Wohnrecht. D.h. ob Sohnemann eine Chance hat, sein Wohnrecht dinglich im GB abzusichern. Dann müsste man auch mal das Verhältnis zwischen Erbrecht zu 1/2 und Wohnrecht beleuchten. Soll hier einer Versteigerung zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft vorgebeugt werden, oder worum geht es hier?

Und so ganz am Schluss muss man sich immer auch die Frage stellen, ob Laien mit einem Wohnrecht wirklich ein Wohnrecht oder eher ein Nießbrauchsrecht meinen (was aber nur bei einem WEG-Objekt möglich wäre).

Fragen über Fragen, und mal wieder ein Grund mehr darauf hinzuweisen, dass man Testamente besser dem Fachmann überlassen sollte.

Gruß vom Wiz

Wie ich es mir dachte :smile:

Auf deine Antwort hatte ich gehofft. Besten Dank!

Levay