Formulierung in Angebot

Hallo Experten,

gibt es eigentlich einen Unterschied zwischen „gewährleisten“ und „garantieren“ im Zusammenhang mit Serviceleistungen? Konrekt: Macht es einen Unterschied, ob der Auftragnehmer „gewährleistet“ Reparaturen innerhalb einer Zeit X auszuführen oder ob er es „garantiert“?

Gruß
Stefan

Hallo Stefan,

nach der juristischen Definition ist die „Gewährleistung“ das, was das Gesetz bei der Mängelhaftung vorschreibt. Die Frist, innerhalb derer der Verkäufer/Hersteller/Unternehmer für diese Mängel einstehen muss, beträgt 1/2 Jahr.

Die Garantie ist nach der Fachsprache regelmäßig etwas, das über die normale Gewährleistung hinausgeht. Also ein zusätzliches Versprechen. Üblicherweise ist bei der Garantie im Vertrag eine Frist formuliert, innerhalb derer der Verkäufer/Hersteller/Unternehmer garantieren will (oft 1 Jahr).

Da du selbst formulierst "innerhalb einer Zeit x wird die Reparatur gewährleistet/garantiert, ist es egal.

Gruß, bebro

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Hallo bebro,

Da du selbst formulierst "innerhalb einer Zeit x wird die
Reparatur gewährleistet/garantiert, ist es egal.

Formuliere leider nicht selber, sondern muss ein Angebot eines Vorlieferanten prüfen. Der spricht halt immer davon, dass er diese Fristen für den Austausch/Reparatur der Hardware „gewährleistet“.

Gruß und Danke
Stefan