Hallo liebe wwwler,
heute noch eine Fraqe von mir hier:
Mich interessiert, wie ihr die folgenden Abschluss-Sätze für ein Bewerbungsanschreiben beurteilt:
A: „Über eine Antwort Ihrerseits würde ich mich sehr freuen.“
B: „Wenn ich Sie neugierig auf mich machen konnte, freue ich mich auf eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch.“
Welche der beiden Sätze findet ihr ansprechender? Welchen würdet ihr als Angestellter, welchen als Führungskraft wählen? Oder ist beides Schmu? Assoziiert ihr einen als positiv, oder fällt euch etwas negativ auf? Welche Alternativen fallen euch ein?
Vielen Dank und viele Grüße,
sgw
Servus,
lies doch mal, was Gerhard Winkler („jovanova“) zu dem Thema schreibt.
Schöne Grüße
MM
A: „Über eine Antwort Ihrerseits würde ich mich sehr freuen.“
B: „Wenn ich Sie neugierig auf mich machen konnte, freue ich
mich auf eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch.“
Bewerbungen sollen selbstsicher klingen, es dürfen keine werben im passiv oder im konjunktiv benutzt werden. Also entweder Satz B oder A wie folgt formulieren:
Über eine Antwort ihrerseits freue ich mich sehr.
Servus,
das Wörtlein „Ihrerseits“ wird hieramts vorwiegend bezüglich Anfragen von Technischen Fernmelde-Oberinspektoren verwendet.
Schöne Grüße
MM
1 „Gefällt mir“