Formulierung Kündigung / Antrag auf Freistellung

hi, ich habe mal eine frage:

herr x arbeitet in einem befristetet verhältnis in teilzeit, welches allerdings nicht akut ausläuft. er findet kurzfristig eine neue anstellung und möchte nun die laut tarifvertrag geltende kündigungsfrist von 4 wochen im einvernehmen mit seinem arbeitgeber umgehen, da er ab sofort das neue beschäftigungsverhältnis antreten kann. deshalb möchte herr x zum ende des monats kündigen, obwohl sich der monat bereits in der vierten woche befindet. fakt ist: die 4 wöchige kündigungsfrist kann eingehalten werden, aber herr x möchte sich so früh wie möglich einvernehmlich von seinem arbeitgeber trennen, um das neue beschäftigungsverhältnis anzutreten. ein gespräch diesbezüglich steht mit dem aktuellen arbeitgeber kurz bevor.

frage:

gibt es eine empfehlung zur schriftlichen formulierung dieses anliegens innerhalb des kündigungsschreibens? kann empfohlen werden, den betriebsrat in dieser sache hinzuzuziehen? gibt es wichtige gegebenheiten, die bei einer vorzeitigen kündigung des arbeitnehmers zu beachten sind (aufhebungsvertrag, etc.)?

vielen dank für die antworten im voraus,

brewster

Auch hi,

gibt es eine empfehlung zur schriftlichen formulierung dieses
anliegens innerhalb des kündigungsschreibens?

Man kann schlicht und ergreifend die Kündigung schreiben und bittet darin dann - insofern der AG einverstanden ist - um die frühere Aufhebung des Vertrages.

kann empfohlen
werden, den betriebsrat in dieser sache hinzuzuziehen?

Nö, wozu.

gibt es
wichtige gegebenheiten, die bei einer vorzeitigen kündigung
des arbeitnehmers zu beachten sind (aufhebungsvertrag, etc.)?

Das man sich den Aufhebungsvertrag genau anschaut und nihct ungelesen unterschreibt.

MfG

Hallo Brewster,

in dem Fall kommt’s drauf an, wie gut das Verhältnis von Herrn x zu seinen Vorgesetzten ist.
Sei dasselbe sehr gut, spräche sicher nichts dagegen, wenn er einfach mal hinginge (vielleicht zum direkten Vorgesetzten, Abteilungsleiter und Personalchef, so es sich um eine grössere Firma handelt) und seine Bitte ausspricht.
Wenn das Verhältnis nicht so gut ist, ist es vielleicht trotzdem gut, wenn Herr x erstmal das oben erwähnte Gespräch sucht. Ins Handgepäck würde ich ihm jedoch packen:

  1. Standardkündigungsschreiben zum Wunschmonat
  2. Standardkündigungsschreiben zum vertraglichen Kündigungsmonat samt Zusatz „…bitte um vorzeitige Auflösung des Arbeitsverhältnisses zum… (weil…)“
  3. Zettel „Hiermit bestätige ich, Herr Scheffe von Herrn x, die frist- und formgerechte Kündigung von Herrn x am … zum … erhalten zu haben. Datum. Unterschrift“

Nummer eins und zwei werden dann je nach Gesprächsverlauf gezückt. Nummer drei nur deshalb weil es ja sein kann, dass der Chef die schriftliche Kündigung sofort verelgt und auch vergisst jemals eine erhalten zu haben. Man hat schon Pferde kotzen sehen - vor der Apotheke!

Wenn es jedoch Herrn x um eine kurzfristige Kündigung innerhalb der letzten Woche zum Ablauf des aktuellen Monats geht kann ihm geraten werden, dieses Gespräch möglichst schnell zu führen. Denn es gibt ja doch für seinen Chef einiges an Formalitäten (ink. Nachfolgereglung) zu erledigen, so dass es fair von Herrn x ist, seinen Chef so frühzeitig wie möglich zu informieren. Eventuell lassen sich ja auch Kompromisse (Ausscheiden zur Monatsmitte oder so) finden?

*wink*

Petzi