Hallo,
Eine Person A möchte ein handschriftliches Testament aufsetzen.
Es existiert nur ein lebender Verwandter, ein Halbbruder mütterlicherseits.
Ob dieser Halbbruder Nachkommen hat ist unbekannt, da keinerlei Kontakt besteht(seit über 20 Jahren).
2 Vollwertige Brüder sind tot, keine Nachkommen.
Vater tot, Mutter tot, neuer Ehemann der Mutter tot.
A möchte, dass der lebende Halbbruder nichts bekommt.
Eine Freundin soll Alleinerbin werden.
Meine Meinung dazu: Der Halbbruder ist ein Verwandter 2ten Grades.
Ihm steht ein Pflichtteil zu was nicht ausgeschlagen werden kann.
Sagen wir mal die Erbschaft würde abzüglich Schuldenausgleich und Abzug der Beerdigungskosten genau 1000€ betragen. Was bekäme Der Halbbruder als Pflichtteil?
Wie ist das Testament zu formulieren damit dem Wunsch von A möglichst nachgekommen werden kann. Gibt es doch eine Möglichkeit den Halbbruder aus zu schließen? Ich habe gehört: Seit 2010 gibt es eine Neuregelung dies bezüglich.
MFG