Formulierung Testament

Hallo,

angenommen jemand habe folgendes Testament angefertigt:

_I. „Papa“ und „Ehefrau“ setzen sich als alleinigen und ausschließlichen Vollerben ein. Der überlebende Teil kann über das beiderseitige Vermögen in jeder Weise frei verfügen.

II. Sollten nach dem Versterben von „Papa“ seine Kinder „Sohn“ und „Tochter“ ihren Pglichtteil gegenüber „Witwe“ geltend machen wollen, so sollen sie auch nach ihrem Ableben auf den Pflichtteil beschränkt werden._

Was würde diese Formulierung für Tochter und Sohn bedeuten: Wenn sie den Pflichtteil zu Lebzeiten der Witwe haben möchten war es das. Wenn nicht bleibt offen ob nur der sowieso bestehende Pflichtteil oder ihren Erbteil auch, oder wenn „Witwe“ alle Habseligkeiten versetzt und ausgibt gibt es entsprechend kein Erbe mehr!?

Ich hasse Erbgeschichten - gibt doch eh immer nur böses Blut, vor allem, wenn man Mehreren gerecht werden möchte.

lg, Dany

Was würde diese Formulierung für Tochter und Sohn bedeuten:
Wenn sie den Pflichtteil zu Lebzeiten der Witwe haben möchten
war es das. Wenn nicht bleibt offen ob nur der sowieso
bestehende Pflichtteil oder ihren Erbteil auch, oder wenn
„Witwe“ alle Habseligkeiten versetzt und ausgibt gibt es
entsprechend kein Erbe mehr!?

Das hast du sehr richtig erkannt. Wo steht denn wieviel man vererben muss und das man was hinterlassen muss? Der überlebende Ehegatte hat in deinem Fall das Recht über sein Vermögen (somit auch das was ihm aus dem Erbteil zufliesst)frei zu verfügen.

ml.

danke mileslucis für deine Antwort*.

Tochter würde sicher nur ungerne Witwe bereits jetzt um den Pflichtteil angehen, da diese keine Rücklagen hat. Tochter weiß ja nicht, wie hoch Pflichterbe ist. Sohn würde aber alles daran setzen, möglichst sofort alles zu bekommen.

Ich glaube, ein offenes Gespräch mit schriftlichen Vereinbarungen wäre sicher nicht schlecht :-/ Aber wenns ums Geld geht ist glaube ich jeder sich selbst der Nächste. Gibt es bei so einer Situation Empfehlungen?

lg, Dany

Tochter würde sicher nur ungerne Witwe bereits jetzt um den
Pflichtteil angehen, da diese keine Rücklagen hat. Tochter
weiß ja nicht, wie hoch Pflichterbe ist. Sohn würde aber alles
daran setzen, möglichst sofort alles zu bekommen.

die tochter (wie der sohn) würden 1/8 des wertes des nachlasses als pflichtteil erhalten. sie können nat. vereinbaren, dass dieser in raten ausgezahlt oder gestundet wird…

Ich glaube, ein offenes Gespräch mit schriftlichen
Vereinbarungen wäre sicher nicht schlecht :-/ Aber wenns ums
Geld geht ist glaube ich jeder sich selbst der Nächste. Gibt
es bei so einer Situation Empfehlungen?

die zwischen den ehegatten vereinbarte pflichtteilstrafklausel hat den (primären) sinn, dass der überlebende ehegatte nach dem erbfall versorgt ist.
verlangt der sohn den pflichtteil (bei 2 kindern und einer ehefrau wäre das 1/8 des nachlasses), dann soll er bzgl. des letztversterbenden enterbt werden.

die tochter hat nun die wahl:
entweder sie verlangt den pflichtteil und wird bzgl. des letztversterbenden enterbt (ggf. erneuter pflichtteil bzgl. des zweiten erbfalls).
oder sie wartet den tod des letztversterbenden ab und wurde von diesem vllt. zum erben eingesetzt.

das problem wäre nun, wenn der (nicht verlangte) pflichtteil höher wäre als der nachlass beim zweiten erbfall.

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