Hallo,
ich war im Ausland bei einem Psychiater in Behandlung welcher mir nun eine Rechnung ausstellen moechte - die private Krankenversicherung (KVB) in Deutschland bezahlt diese normalerweise, aber ich denke dazu muss ich die Rechnung in Deutsch einreichen.
Der Psychiater wuerde mir die Rechnung auch in Deutsch unterschreiben, aber ich muss einen Entwurf machen da er kaum Deutsch spricht - er hat mich auch gefragt wieviel die deutschen Regelsaetze sind die er pro Besuch verlangen darf.
Kann mir jemand Auskunft geben?
Gruss und Dank
Desperado
Eine paar Fragen, bevor das schief geht:
Wieso im Ausland? Lebst Du da? Hast Du dort Deinen gewöhnlichen Aufenthalt? Wieso? Weiß die PKV das? Ist das vorher vereinbart? Welche Gesellschaft, welcher Tarif? Welche Ausbildung hat der Behandler?
Thorulf Müller
Eine paar Fragen, bevor das schief geht:
Wieso im Ausland? Lebst Du da? Hast Du dort Deinen
gewöhnlichen Aufenthalt?
Nein, ich lebe in Deutschland nahe der niederlaendischen Grenze, aber studiere in NL, deshalb habe ich auch einen Arzt in NL konsoldiert.
Der Arzt ist Psychiater, ich bin als Kind bei meinem Vater bei der KVB (Krankenversicherung Beamte, Privatversicherung) mitversichert.
Mir stellt sich nun die Frage wie die Rechnung formuliert sein muss und wie hoch diese pro Behandlung sein darf damit die KV auch alle Kosten uebernimmt.
Koennen Sie mir hierbei weiterhelfen?
Gruss und Dank
Desperado
Wieso? Weiß die PKV das? Ist das
vorher vereinbart? Welche Gesellschaft, welcher Tarif? Welche
Ausbildung hat der Behandler?
Thorulf Müller
Nein, ich lebe in Deutschland nahe der niederlaendischen
Grenze, aber studiere in NL, deshalb habe ich auch einen Arzt
in NL konsoldiert.
EU, kein Problem!
Der Arzt ist Psychiater, ich bin als Kind bei meinem Vater bei
der KVB (Krankenversicherung Beamte, Privatversicherung)
mitversichert.
KVB ist keine private Krankenversicherung, sondern eine KdöR (also Kasse) mit Selbstzahlerprinzip in einem Sonderstatus!
Mir stellt sich nun die Frage wie die Rechnung formuliert sein
muss und wie hoch diese pro Behandlung sein darf damit die KV
auch alle Kosten uebernimmt.
Frag Deine Kasse, was Sie zur Prüfung will!
Versuch es mit der Wahrheit in der Darstellung.
Die Höhe der erstattungsfähigen Sätze kannst Du telefonisch abklären. Die Formulare zur Prüfung der Leistungspflicht sind anzufordern.
Tip: es sollte eine medizinisch notwendige Behandlung sein und die Therapieform zum Krankheitsbild passen!
Thorulf Müller