Angenommen es soll ein Umlaufbeschluss erstellt werden, um künftig in einer WEG eine Instandhaltungsrücklage zu bilden. Was könnte im untenstehenden Text missverstanden werden, was sollte noch deutlicher formuliert werden?
In unserem Beispiel gehen wir davon aus, dass dem Verwalter möglichst wenig „Spielraum“ gegeben werden soll, um jeglichen Mißbrauch zu vermeiden.
Umlaufbeschluss WEG Musterstr. 1, 12345 Musterstadt
Einrichtung einer Instandhaltungsrücklage
Die Eigentümer beschließen mit Wirkung zum 1.1.2014:
Die Höhe der Instandhaltungsrücklage beträgt x€ / Monat mit folgender Aufteilung:
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Wohneinheit 1 (xx): x€ / Monat
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Wohneinheit 2 (xx) x€ / Monat
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Wohneinheit 3 (xx) x€ / Monat
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Wohneinheit 4 (xx) x€ / Monat
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Wohneinheit 5 (xx) x€ / Monat
Es wird folgende Verwendung festgelegt:
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Die Instandhaltungsrücklage ist zweckgebunden, d. h. sie darf nur für Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen verwendet werden.
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Vor einer Verwendung der Instandhaltungsrücklage ist die Zustimmung der WEG-Mitglieder einzuholen – entweder schriftlich per Umlaufbeschluss oder per Beschluss in der Eigentümerversammlung.
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Es ist unzulässig, Gelder aus der Rücklage dazu zu nutzen, Liquiditätsengpässe zu überbrücken.
Weitere Bestimmungen:
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Die in die Rücklage gezahlten Gelder sind Verwaltungsvermögen der WEG.
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Es ist ein entsprechendes separates Konto auf den Namen der WEG einzurichten, Kontoinhaber darf weder der Verwalter noch ein anderer Wohneigentümer sein.
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Bei der kontoführenden Bank wird eine Verfügungsberechtigung für den Verwalter ausgestellt, der über die Rücklagen ausschließlich auf Weisung der WEG verfügen darf.
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Allen Wohneigentümern muss es ermöglicht werden, jederzeit die Buchungen des Gemeinschaftskontos einzusehen, aber nicht darüber zu verfügen (z.B. per Online-Banking)
Abstimmung Umlaufbeschluss
o Ja, ich stimme dem Antrag zu
o Nein, ich stimme dem Antrag nicht zu
o Ich enthalte mich
Anbei erhalten Sie die doppelte Ausfertigung dieses Beschlusses. Bitte kreuzen Sie Ja, Nein oder Enthaltung an und reichen Sie dieses Schriftstück eigenhändig unterschrieben bis spätestens xx.xx.xxxx an den Verwalter zurück.
Es ist zu beachten, dass bei einer Beschlussfassung im Umlaufverfahren alle Eigentümer zustimmen müssen. Wenn Sie mit Nein stimmen oder sich enthalten oder nicht antworten, ist der Beschluss nicht zustande gekommen.
Über den Rücklauf der letzten Antwort und das Ergebnis der Abstimmung wird unverzüglich informiert.
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Datum Unterschrift