Formvorschrift Abmahnung

Gibt es für eine Abmahnung im Vertragsrecht (nicht im Arbeits- oder Wettbewerbsrecht) irgendwelche Formvorschriften? Laut Wikipedia gehört zu den formalen Anforderungen die Androhung rechtlicher Schritte, aber das bezieht sich wohl ausschließlich auf das Urheberrecht und verwandte Gebiete.

Wenn also ein Vertragspartner sicht pflichtwidrig verhält, ist es dann ausreichend, wenn der andere Partner in einem formlosen Schreiben dieses Verhalten benennt und Unterlassung fordert, oder muss er tatsächlich die Vertragsauflösung (oder andere Pönalen) androhen, damit aus dem Schreiben eine wirksame Abmahnung wird? Gibt’s evtl. noch andere gesetzlich einzuhaltende Formen?

Gruß

Hallo,

was nützt eine Abmahnung, wenn bei wiederholten Verstoß keine Konsequenzen drohen.
Über das pflichtwidrige Verhalten des Abzumahnenden ist hier nichts bekannt und in Folgedessen wäre die anzudrohende Konsequenz sicherlich von Vorteil.
Aufgrund der wenigen Hinweise sollte nicht spekuliert werden.
Badische Grüsse

Konkretes für Konkretes
Hallöchen,

Wenn also ein Vertragspartner sicht pflichtwidrig verhält, ist es dann ausreichend, wenn der andere Partner in einem formlosen Schreiben dieses Verhalten benennt und Unterlassung fordert, oder muss er tatsächlich die Vertragsauflösung (oder andere Pönalen) androhen, damit aus dem Schreiben eine wirksame Abmahnung wird?

Müssen muss gar nichts.
Aber „nützen“ wird eine Abmahnung nur dann, wenn man ein ganz konkretes vertragswidriges Verhalten benennt und Selbiges dann mit einer ganz konkreten Sanktion bedroht.

Gibt’s evtl. noch andere gesetzlich einzuhaltende Formen?

Eine Fristsetzung, bis zu welcher der Abgemahnte Stellung zum Sachverhalt beziehen bzw. Abhilfe schaffen kann: Je nach Sachverhalt optional.

Gruß zurück,
Michi