Formvorschrift fuerVerlaengerung befristeter Mietv

Guten Tag,

stell DIr vor mann will einen befristeten Mietvertrag um ein Jahr verlaengern. Gibt es dafuer Formvorschriften oder kann dies formlos mit einem beiderseitig unterschriebenen Brief erledigt werden?

Hallo,

stell DIr vor mann will einen befristeten Mietvertrag um ein
Jahr verlaengern. Gibt es dafuer Formvorschriften oder kann
dies formlos mit einem beiderseitig unterschriebenen Brief
erledigt werden?

das ist nicht formlos sondern schriftlich und damit vollkommen ausreichend.

Gruß
Christian

bin halt doch kein Rechtsexperte…
Also in freier schriftlicher Form ok. Danke!

Hallo Japaner,

bin halt doch kein Rechtsexperte…
Also in freier schriftlicher Form ok.

ich bin jetzt vielleicht pingelig, aber dann hab ich es auch gleich für einen FAQ-Eintrag.

Das BGB kennt die folgenden Formvorschriften:
Textform
Schriftform
elektronische Form
notrielle Beurkundung
öffentliche Beglaubigung

Die meisten Verträge können formlos abgeschlossen werden (also mündlich, per Telephon, Fax oder Email). Um sicherzustellen, daß die Vertragspartner vor übereilten Verträgen geschützt werden, bestimmte Sachverhalte beweisfähig festgehalten werden bzw. Vertragspartner vor Vertragsabschluß beraten werden schreibt der Gesetzgeber bei manchen Rechtsgeschäften eine bestimmte Rechtsform vor.

Bei Mietverträgen ist das in einigen Fällen die Schriftform. Diese verlangt, daß der Vertragsinhalt niedergeschrieben und diese Urkunde anschließend von den Vertragspartner unterzeichnet wird. Da das im geschilderten Fall der Fall ist, ist die Schriftform erfüllt (die im Zweifel gar nicht notwendig wäre).

Gruß
Christian (doitsujin)