Forschung und Entwicklungsgelder

Hallo zusammen,

meine Freundin Arbeitet bei einem großen Betonhersteller. Momentan ist Sie bei einem neuen Forschungsprojekt, das noch sehr geheim ist, involviert und musste auch eine Geheimhaltungsklausel unterschreiben. Sie ist in diesem Projekt jetzt eher nur eine Schriftliche Hilfe. Sie muss seit neuestem Monatlich einen gelben Zettel ausfüllen. Auf dem Zettel muss Sie die Stunden aufschreiben die Sie für das Projekt arbeitet. Der gelbe Zettel ist für die Stattlichen Zuschläge für Forschung und Entwicklungsgelder. Sie hatte schon mal nachgefragt was da so pro Stunde berechnet wird, hat aber keine Info bekommen. Ihre Vorgesetzten, Techniker, Meister müssen diese Zettel auch ausfüllen.

Weiß jemand was da pro Stunde für die jeweiligen Arbeiter so berechnet wird??

Danke und Gruß,

Die Kosten, also ihr Lohn zuzüglich Sozialabgaben plus Gemeinkostenzuschläge.

Ach, wär’ das schön, wenn Drittmittel wirklich so stattlich wären…

(Sorry, ich konnte nicht anders :wink: )

Eigentlich erstaunlich, was ein einzelner vertauschter Buchstabe so an Gefühlen auslösen kann …

(musste jetzt auch sein :wink: )

Hallo!

Die Handhabung ist je nach Projektträger verschieden. Oft geht es um Pauschalen, bei denen nach Qualifikationsstufen unterschieden wird und das genaue Gehalt keine Rolle spielt. Abgerechnet wird Pauschale zzgl. irgend einem festen Prozentsatz für Gemeinkosten, in dem u. a. Urlaubsgeld und Krankheit pauschal enthalten ist. Zu den Abrechnungen gehören Stundennachweise, i. d. R. wird dabei zwischen projektbezogenen und anderweitigen Stunden unterschieden.

Anm.: In ungefähr 30 Jahren mit etlichen öffentlich geförderten Vorhaben erlebte ich keine wirklich in die Tiefe gehende Kontrolle (ist von außen ohnehin nur schwer möglich, zumal der Projektträger dafür nicht bezahlt wird). Bei größeren Investitionen wird schon mal gefragt, ob man die Anlage/die Maschine/ das Gerät billiger befristet mieten könnte (ist natürlich nicht der Fall) und ob die Sache auch nach Projektende noch irgendwie F+E zugute kommt (na klar).

Aber ganz egal, wie es der Projektträger gerne hätte, die Stundenzettel der wenigstens entfernt mit dem Projekt beschäftigten Mitarbeiter sollte man sicherheitshalber auf Anhieb parat haben. Vollständige Akten - egal was drin steht - sind das Himmelreich der Bürokraten und machen sie restlos zufrieden. Es mag alles noch so perfekt sein, aber wehe, in den Formalien gibt es Lücken, dann ist mindestens der Teufel los. Bei den Entwicklungsergebnissen kann schon mal getürkt werden (wer frei von Sünden ist, werfe den ersten Stein), aber bei Radiergummis und Bleistiftminen muss die Rechnung auf den Cent genau passen (im übertragenen Sinn gemeint).

Ich darf wirklich behaupten, reichlich Erfahrung mit F+E-Mitteln, Investitionszulagen und was sonst noch so an Segnungen verstrullt wird (die Wortwahl ist nicht ganz zufällig) gesammelt zu haben. Ergebnis: Oft ein betriebswirtschaftlich gefährliches Gift und in mindestens ebenso vielen Fällen der Leim für Blender, Taugenichtse und sonstige Subventionsabgreifer. Mit genügend Erfahrung (die man aber naturgemäß immer erst hinterher hat) tappst man in keine Fallen, lässt die Finger von staatlichen Segnungen oder setzt sie optimal ein. Der Regelfall sieht aber anders aus. Unternehmungen, die sich beim besten Willen nicht rechnen, die keine Chance auf dauerhaften Bestand haben, weil sie unfähig geführt werden, halten sich mit F+E-Förderungen über Wasser. Zur Optimierung der Förderung wird Personal eingestellt, das weder gebraucht wird, noch geeignet ist. Die Ursache des danach absehbar erfolgenden Crashs ist regelmäßig eine inkompetente Leitung, die staatliche Zuschüsse nutzte, um ihr wirtschaftliches Ende hinaus zu zögern. Das müssen keine Bösewichte sein, sondern schlicht Stümper; im Ergebnis nur wenig Unterschied. Nach meiner Beobachtung bilden die Fälle die Minderheit, in denen kaufmännisch klug handelnde Inhaber/Geschäftsführer die Förderung zum geeigneten Zeitpunkt beantragten und nachhaltig nutzbringend einsetzten.

Es sollte ein Selbstgänger sein, dass Mitarbeiter betriebliches Geschehen nicht nach außen tragen. Aber manche Leute brauchen dafür die ausdrückliche Ansage.

Gruß
Wolfgang

Das hat die Firma, die den staatlichen Forschungsauftrag angenommen hat mit dem Auftraggeber ausgehandelt.
Ich höre aus Deiner Frage heraus, dass Du meinst, Deine Freundin bekommt weniger als ihr Arbeitgeber. Das ist richtig. Sie kann sich ja selbst um den Forschungsauftrag bewerben. Dann kriegt sie den ganzen Betrag.
Udo Becker

Hallo Wolfgang,

Im Arbeitsgesetz ist nur das Verhalten dem AG gegenüber geregelt, nicht gegenüber Dritten.

Im Bereich F&E sind zu diesem Thema weitere Regelungen im Arbeitsvertrag üblich.

Aber als dritter Beteiligter, brauche ich dazu einen eigenen Vertrag.

Das wurde schon manchem Erfinder zum Verhängnis, weil er ohne Geheimhaltungs-Vereinbarung bei einem potentiellen Abnehmer seine Tricks verraten hat. Ohne Vereinbarung kann die Firma das Wissen dann für eigene Produkte nutzen. Aber auch als Auftragnehmer erfährt man Firmengeheimnisse.
Mit der Zeit gewöhnt man sich an das Ritual vor der eigentlichen ersten Besprechung.

Das hat also nicht damit zu tun, dass manche Leute eine zusätzliche Ansage benötigen!

MfG Peter(TOO)

Hallo Peter!

Außerdem gelten weitere Gesetz, z. B. http://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__17.html.
Plaudertaschen über Betriebsinterna handeln strafbewehrt. Ungeachtet gesetzlicher Regelungen beweisen solche Leute wenig Vertrauenswürdigkeit.

Vorher hat man ein Schutzrecht angemeldet. Gebrauchsmuster reicht. Muss nicht erteilt sein, nur eingereicht, Gebühr bezahlt und die mit Eingangsprägung versehene Bestätigung des Patentamts in Händen. Was man nämlich Angestellten irgendeines Unternehmens erzählt - Vertraulichkeitserklärung hin oder her - wird unkontrollierbar weitergetragen und sodann von jemandem angemeldet, den man weder kennt, geschweige denn mit ihm Vertraulichkeit vereinbarte.

Gruß
Wolfgang

Danke für die Antworten!

Das heißt es kann kein genauer Euro betrag für Chef,Meister,Arbeiter ermittelt werden da diese Beträge ausgehandelt werden?? (Wie bei einer Lohnverhandlung!?!?!)

Gruß
Katrin

Zunächst ist da der Forschungsauftrag. Da werden Ziele gesteckt und ein Zeitrahmen geplant. Oft sind die Zahlungen an das Erreichen von Zwischenzielen gebunden. Da die Mitarbeiter einer Firma oft auch noch andere Projekte bearbeiten, die nicht durch den Forschungsauftrag bezahlt werden, muss der Zeit/Arbeitsaufwand für das Forschungsprojekt z.B. durch Arbeitsnachweise dokumentiert werden. Oft wird der Forschungsauftrag nicht zu 100% bezahlt, weil die Firma auch ein Eigeninteresse an der Verwertung der Forschungsergebnisse hat (Beispielsweise eine 50%ige Förderung eines Projekts). Die Arbeitsnachweise werden nur prozentual ausgewertet, z.B. ein Angestellter hat im Monat x zu 70 % an dem Forschungsprojekt gearbeitet. Dann holt sich der Arbeitgeber für diesen Monat 70% der Arbeitskosten aus den Projektkosten und 30% trägt die Firma. Das Entgelt eines Arbeitnehmers läuft ja meistens über die Tarifverträge und diese gelten auch auch während der Bearbeitung eines extern geförderten Forschungsprojekts.
Udo Becker

Super, Vielen Dank für die Anworten. :wink: