Forstwirtschaft - Losvergabe

Hallo,

Weiss jemand wie das in Baden Württemberg so geregelt ist: Welchen Vorschriften unterliegt der Förster bei der Vergabe von Polderholz und Flächenlosen?
In einer Gemeinde wird gemunkelt, dass fast alles Holz aus dem Wald an wenige proffessionelle Brennholzmacher geht und der Privatanwärter leer ausgeht. Ist das zulässig? Gibt es eine Kontrollinstanz?

Vielen Dank

Gruß
M.

Hallo mopedhexle,

es gibt leider  keine Kontrollinstanz und auch keine Vorschriften. Die Forstbetriebe, ob öffentliche oder private, sind eigenständig wirtschaftende Betriebe, die wie jeder Handwerksbetrieb oder Industriebetrieb Ihr Produkt an die Personen oder Instanzen verkaufen können, an die sie es verkaufen wollen. Marktwirtschaft eben. Versucht es mal über Privatwaldbesitzer an Holz zu kommen oder auf das nächstgelegene Forstrevier auszuweichen. Glaub mir aber, Brennholz wird noch Mangelware!
Freundliche Grüße
Fritz

Deine Frage kann mit sicherheit nur ein FORSTWIRT beantworten.Möglicher weise auch ein REVIERFÖRSTER. Ein Forstwirt (Meister)  ist als Angestellter einer Revierförsterei für die Waldpflege und das Vermarktung von Nutz und Brennholz zuständig.Aus eigener Erfahrung kann ich Dir nur rater - geh einfach hin und rede mit denen.Du bekommst nich überall dumme Antworten .

Moin,

in NW ist es teilweise so, daß die Lose öffentlich versteigert werden.
Ev. gibt es so was auch in Deiner Gegend.

Gandalf

Deine Frage kann mit sicherheit nur ein FORSTWIRT
beantworten.Möglicher weise auch ein REVIERFÖRSTER. Ein
Forstwirt (Meister)  ist als Angestellter einer
Revierförsterei für die Waldpflege und das Vermarktung von
Nutz und Brennholz zuständig.

Dies kann vielleicht so in einzelnen Bundesländern sein.

Vermutlich kommt es aber auch auf den Eigentümer des Waldes an:
Staatswald, Gemeindewald, Kirchlicher Wald, Privatwald,

In Rheinland-Pfalz z.B. obliegt diese Vermarktung nicht dem Forstwirt (früher bekannt unter Holzfäller) sondern der Forstbehörde(Forstamtsleiter mit Beamtenstatus)

Gruß Merger

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