Angenommen eine Fort-/Weiterbildung bei einem öffentlich-rechtlichen Bildungsträger findet mit 38 Teilnehmern statt.
Die durchschnittliche Teilnehmerzahl der Kurse dieses Bildungsträgers liegt ca. bei 20 - 25 Personen.
Für den Kurs mit 38 Teilnehmern wird eine gleich hohe Kursgebühr verlangt, wie beispielsweise für 20 Teilnehmer.
Die Qualität der Weiterbildungsveranstaltung wird durch die hohe Teilnehmerzahl verschlechtert (Dozent überfordert, Eingehen auf individuelle Fragen, Akkustik im Lehrsaal, etc.). Kurse mit weniger Teilnehmern haben einen Vorteil.
Gäbe es hier für die Teilnehmer irgendwelche rechtliche Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation (Minderung der Kursgebühr, o. e. ä.) ??