Fort-/Weiterbildung: zu viele Teilnehmer?

Angenommen eine Fort-/Weiterbildung bei einem öffentlich-rechtlichen Bildungsträger findet mit 38 Teilnehmern statt.

Die durchschnittliche Teilnehmerzahl der Kurse dieses Bildungsträgers liegt ca. bei 20 - 25 Personen.

Für den Kurs mit 38 Teilnehmern wird eine gleich hohe Kursgebühr verlangt, wie beispielsweise für 20 Teilnehmer.

Die Qualität der Weiterbildungsveranstaltung wird durch die hohe Teilnehmerzahl verschlechtert (Dozent überfordert, Eingehen auf individuelle Fragen, Akkustik im Lehrsaal, etc.). Kurse mit weniger Teilnehmern haben einen Vorteil.

Gäbe es hier für die Teilnehmer irgendwelche rechtliche Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation (Minderung der Kursgebühr, o. e. ä.) ??

Hallo!

I.d.R. steht in den Anmeldeunterlagen die max. Anzahl der Teilnehmer drauf. Auch die minimale Teilnehmerzahl ist zumeist dort zu finden; bei einer Unterschreitung selbiger ist dann mit einer Absage des Kurs zu rechnen.

Da die max. Teilnehmerzahl bei Vertragsschluss bekannt ist, hast du m.E. keinen Rechtsanspruch auf Nachlass bei erreichen der max. Teilnehmer.

Gruß
Falke