Fortbildung

Guten Tag,

die Arbeitsagentur finanziert gelegentlich Fort- oder Weiterbildungen für Arbeitnehmer, habe ich erfahren, auch im Beruf von Person x. In diesem Beruf werden Fortbildungen (und Berufserfahrung, die x nur in einem Teilbereich hat - Beruf mit unterschiedlichen Fachbereichen) von potentiellen AG generell verlangt.

Gibt es spezielle Voraussetzungen für die Förderung? Es ist sicherlich vom Einzelfall abhängig, aber zur Vorbereitung auf einen eventuellen Antrag wäre eine Einschätzung hilfreich.

Danke
A.

Hallo Anwärter,

die genauen Voraussetzungen für die Förderung von Fort- und Weiterbildungen kenne ich leider auch nicht, aber wenn ich jetzt so nen Antrag auszufüllen hätte, würde ich mich einfach mal in mein Arbeitsamt reinversetzen. Was wollen die? Na, mich loswerden, sprich vermitteln. Und das ganze noch so schnell wie möglich. Was wollen die noch? Keine Kohle in mich investieren (und nein, das ist ja nicht bös gemeint - die Kohle ist einfach nicht da).

Und Fortbildung kostet die erstmal Kohle - viel Kohle. Denn zum einen kriegt man ja weiterhin Arbeitslosengeld (das in dieser Zeit eventuell anders heisst), der Kurs selber kostet Geld und während der Laufzeit vom Kurs wird der/die/das Arbeitslose sicher nicht vermittelt. Ist also genau das, was die _nicht_ wollen.

Ausser - ja ausser Du kannst glaubhaft vermitteln, dass das für sie die günstigere Lösung ist. Das altbekannte Beispiel: da ist jemand Bäcker, entwickelt aber ne ganz schlimme Mehlallergie. Der wird nie mehr in seinem Beruf arbeiten können, da ist ne Umschulung in nen anderen Job sicher die günstigere Lösung. Ähnliches mag für den letzten Faustkeilhersteller gelten, der in seinem Beruf vielleicht auch keine Chancen mehr hat.
In beiden Fällen würde das Amt nachrechnen und sagen, „klar, die Fortbildung kostet uns jetzt x Euro, aber wenn der bis an sein Lebensende / Rentenbeginn / sonstwas arbeitslos ist, kostet uns das x+y Euro. Also ist die Umschulung billiger“

Und dazu muss Person x die Leute in ihrem Antrag führen. Ich würde nachweisen, dass es in meinem erlernten Job auf lange Sicht keine Chance auf Anstellung gibt.
Bei medizinischen Gründen (der klassische Bäcker mit Mehlallergie) ist das recht einfach (Attest) bei anderen Gründen mag das schwieriger sein. Aber das müsste sich die Person x halt für ihren Einzelfall überlegen, wie man das nachweisen kann. Sicherlich sind lange und intensive Bewerbungsbemühungen hilfreich, wenn man nachweisen kann. Aber vielleicht helfen Artikel aus Fachmagazinen, Ausschnitte aus Stellenbörsen, Aussagen von Personalern, dass man auf eine Stelle hunderttausend Bewerbungen bekommen hätte etc.
Achja, und das ganze würde ich am besten zumindest europaweit argumentieren („nichtmal die Schweiz braucht noch Faustkeilklopfer *heul*“)

Als nächstes sollte Person x argumentieren, warum im „neuen“ Job die Aussichten so viel besser aussehen. Da helfen natürlich die gleichen Medien wie im Absatz drüber erwähnt - natürlich noch einfacher, denn zu zeigen, dass es „was“ gibt, ist einfacher als zu demonstrieren, dass es „nix“ gibt. Stellenbörsen, Screenshots, Zeitungsausschnitte etc.

Achja - und ganzganz wichtig ist, dass die Person x ihre persönlichen Bemühungen zeigt. Also angenommen wir würden um eine buchhalterische Umschulung reden, dann wäre es cool zu erwähnen, dass man ja schon seit 3 Semestern den Kurs „Buchhaltung für Dummies“ belegt und inzwischen auch schon die Prüfung „der kleine Buchhalter“ mit Auszeichnung bestanden hat. Oder dass man schonmal zu Übungszwecken die Jahresbilanz vom Vorleseclub gefälscht, pardon gemacht habe.

Und gerade wenn man schon die eine oder andere Ausbildung gemacht hat, muss man natürlich rausstellen, wieso man sich sicher ist, dass es diesmal a) das richtige für einen selber und vor allem b) so sicher ist, dass man dem armen Arbeitsamt nie wieder zur Last fallen wird.

*win*

Petzi

Hallo Petzi.

erstmal danke für die Aufmerksamkeit.

  • A will nicht seinen Beruf wechseln, sondern in ihn einsteigen (Abschluss vor zweieinhalb Jahren, seitdem eine eher „minderwertige“ Tätigkeit, aber ebenfalls im sozialen Bereich, ausgeübt). Es geht um den „richtigen“ Berufseinstieg.

  • Außerdem geht es nicht um eine Umschulung, sondern eine Fortbildung im Wert von 2000-2500 Euro. Ist natürlich auch viel Geld. Solche Fortbildungen (bestimmte) und Berufserfahrung werden im Beruf von A quasi vorausgesetzt. Berufserfahrung als im erlernten Beruf hat A wenige Monate.

Gruß
der Anwärter

Hi Anwärter,

erstmal danke für die Aufmerksamkeit.

bitteschön :wink:

Ist A denn überhaupt arbeitslos? Wenn ja - auch für eine Weiterbildung würde ich völlig identisch argumentieren. In dem Fall sogar noch einfacher, weil A sicherlich ein paar Absagen hat, wo „mangelnde Kenntnisse in x, y und z“ als Grund angegeben wird. Und genauso sicher findet A bestimmt genügend Stellenausschreibungen, wo genau diese Kenntnisse gefordert werden.

*wink*

Petzi

Hallo,

Gibt es spezielle Voraussetzungen für die Förderung? Es ist
sicherlich vom Einzelfall abhängig, aber zur Vorbereitung auf
einen eventuellen Antrag wäre eine Einschätzung hilfreich.

und wie soll man das beantworten, wenn der Einzelfall nicht geschildert wird sondern nur eine völlig abstrakte Frage gestellt wird?

Gruß

S.J.

Hallo Petzi,

ja
nein
ja

ciao
A.

na dann, viel Erfolg (owT)

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Hallo,
ok, ich betrachte das als Aufforderung- aber weiter unten steht es auch schon genauer beschrieben. Dazu noch die Information: Zwei Jahre als Pflegehilfe (Senioren) gearbeitet, drei Monate therapeutisch (mit Kindern), vor zweieinhalb Jahren Ausbildung beendet. Ziel: Therapeutischer Beruf, Einstieg im Kinderbereich. Wunsch: Fortbildung, die aktuell gewünscht wird und an 6 Wochenenden (jew. drei Tage) v. Januar bis Juni stattfindet, wäre also mit einer Arbeitsaufnahme zu verbinden (wenn der AG sich darauf einlässt).

Gruß
der Anwärter