Hallo!
Bin arbeitslos und möchte eine 9-monatige Fortbildung machen (eine für meinen Beruf anerkannte). Das Arbeitsamt hat dies abgelehnt mit folgender Begründung: Eine vom Arbeitsamt unterstützte Fortbildung darf a) nicht länger als 3 Monate dauern und muss b) eine gesicherte Arbeitsstelle bedeuten. Ich müßte also quasi jetzt schon einen zugesicherten Job haben, den ich nach meiner Fortbildung und aufgrund derer antreten kann.
Stimmt das so oder habe ich doch noch irgendwie Chancen, die Fortbildung genehmigt zu bekommen, ohne diese Punkte zu erfüllen?
Galli
Hallo Galli,
Bin arbeitslos und möchte eine 9-monatige Fortbildung machen
(eine für meinen Beruf anerkannte). Das Arbeitsamt hat dies
abgelehnt mit folgender Begründung: Eine vom Arbeitsamt
unterstützte Fortbildung darf a) nicht länger als 3 Monate
dauern und muss b) eine gesicherte Arbeitsstelle bedeuten.
Stimmt das so oder habe ich doch noch irgendwie Chancen, die
Fortbildung genehmigt zu bekommen, ohne diese Punkte zu
erfüllen?
zunächst einmal hat das Arbeitsamt 3 Instrumentarien zur Förderung:
- Förderung der beruflichen Eingliederung durch
- Maßnahmen der Eignungsfeststellung/Trainingsmaßnahmen. Diese können maximal 12 Wochen dauern, ist gesetzlich im SGB III so festgelegt und verfolgen kein neues Ausbildungsziel, sondern eine Überprüfung, inwiefern der Arbeitslose für eine bestimmte berufliche Tätigkeit geeignet ist und/oder trainiert werden kann. „Kleine“ berufliche Fortbildung ist mit eingeschlossen, zielt jedoch lediglich auf das Ergänzen bereits vorhandener Kenntnisse und Fähigkeiten/Fertigkeiten ab.
- Förderung der beruflichen Weiterbildung
- Bildungsgutschein VORHER erforderlich!
Mit diesem Instrument können längerfristige Weiterbildungsmaßnahmen mit dem Ziel eines neuen(erweiterten Berufsabschlusses) gefördert werden, in Voll- oder Teilzeit, jetzt noch mit Unterhaltsgeld, ab 2005 mit Weiterbezug von Arbeitslosengeld I. Darunter scheint die von Dir genannte Maßnahme zu fallen, ob sie die erforderlichen Kriterien wirklich erfüllt, kannst Du hier nachprüfen:
http://www.arbeitsagentur.de/content/de_DE/hauptstel…
- Freie Förderung
- gemäß § 10 SGB III ist eine freie Förderung (Einzelförderung mit ausschließlich auf den Antragsteller zugeschnittener Fortbildung) möglich. Für diese Förderung ist u.a. Voraussetzung, dass bereits ein interessierter Arbeitgeber mit einem Arbeitsvertrag in den Startlöchern steht, und lediglich ein bestimmtes Tüpfelchen auf dem Fähigkeiten-i des Arbeitslosen fehlt. Dieses fehlende Tüpfelchen würde dann „frei“ gefördert werden. Kann z.B. ein ganz bestimmter Schweißerpass sein, oder ein Englisch-Kurs, eben, was halt gerade fehlt, damit dieser Arbeitgeber den Arbeitslosen dann auch einstellt.
Ich hoffe, das hilft Dir ein bisschen weiter.
Herzliche Grüße aus dem verregneten Sachsen-Anhalt sendet
Die Dorit.