Meine Frage: Wenn jemand in der Kosmetikbranche (Einzelhandel) tätig ist
und der Chef Schulungen nach Feierabend anordnet, ist das dann als Freizeit oder als Arbeitszeit zu werten? Gibt es dazu evtl. auch
BAG-Urteile oder was mit §§§ ?
Vielen Dank für Infos
Frank
Generell nein, aber
Hi!
Generell ist Fortbildungszeit KEINE Arbeitszeit, aber ganz einfach:
Wer die Musik bestellt, zahlt sie auch!
Wenn es also angeordnet ist, dann muss auch vergütet werden!
LG
Guido
Achja, die Quelle:
BGB §670
http://dejure.org/gesetze/BGB/670.html