Fortbildung für ehrenamtliche Tätigkeiten

Servus Leute, kann man einen Lehrgang und zwingend erforderliche Auffrischungskurse alle 5 Jahre von der Steuer absetzen, wenn man sie aus eigenem Antrieb macht um sich für eine ehrenamtlich unentgeltliche Tätigkeit besser zu qualifizieren?

Vielen Dank im voraus. LG Manu

Hallo,

nein, kann man so ohne weiteres nicht.

Es gibt einen Umweg, der unter gewissen Voraussetzungen funktionieren kann:

  1. Sofern die Tätigkeit innerhalb eines als gemeinnützig anerkannten Vereins (*) organisiert ist und die Satzung des Vereins einen Aufwandsersatz für Mitglieder vorsieht, kann der Verein vorab erklären, dass er die Kosten für die Fortbildung übernimmt.
  2. Du erklärst gegenüber dem Verein schriftlich, dass Du auf den Ersatz verzichtest.
  3. Der Verein stellt eine Zuwendungsbescheinigung (vulgo: Spendenquittung) über den fraglichen Betrag aus.
  4. Du ziehst diese „Spende“ als Sonderausgabe in Deiner Steuererklärung ab.

(*) Es kann durchaus sein, dass das auch mit anderen Organisationsformen funktioniert, aber ich kenne mich nur mit Vereinen aus. Die Gemeinnützigkeit müsste aber m.E. in jedem Fall Voraussetzung sein.

Gruß
C:

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Servus,

Ja es sind ausschließlich eingetragene gemeinnützige Vereine. Das scheint ein gangbarer weg zu sein.

Danke schön! Lg

Servus, c Punkt, habe heute mit 2 Vereinen telefoniert. Die wollen schauen, daß wir das so hinkriegen. Zumal das Finanzamt in den letzten Jahren ja zumindest meine Reisekosten zu diesen ehrenamtlichen Tätigkeiten teilweise anerkannt hat.

Ein Verein hatte mir ja mündlich versprochen, die Fortbildung zu bezahlen, war dann aber, weil spendenfinanziert, nicht dazu in der Lage.

Herzlichen Dank, Manuela