Fortbildung im Ausland

Hallo,

falls jemand ein weiterbildendes MBA Studium im Ausland für 2 Jahre macht, sind die anfallenden Studiengebühren ja als Fortbildungskosten absetzbar.

Wie sieht es mit den Mietkosten aus? Wären diese auch steuerlich als Fortbildungskosten (oder ähnliches) absetzbar?

Danke und Grüße!

Hi,

falls jemand ein weiterbildendes MBA Studium im Ausland für 2
Jahre macht, sind die anfallenden Studiengebühren ja als
Fortbildungskosten absetzbar.

yep

Wie sieht es mit den Mietkosten aus? Wären diese auch
steuerlich als Fortbildungskosten (oder ähnliches) absetzbar?

reines Wohnen sind Kosten der Lebensführung und deshalb nicht abziehbar

Es ist zu prüfen, ob ein doppelter Haushalt vorliegt. Kinderzimmer bei den Eltern ist kein eigener Wohnsitz. Bei Ledigen ist auch zu prüfen, ob der Mittelpunkt der Lebensinteressen ins Ausland verlegt wurde, dann ist es auch kein doppelter Haushalt.

Hat man diese Schwierigkeiten überwunden, ist zu prüfen, ob die Werbungskosten mit späteren inländischen oder späteren ausländischen Einkünften zusammenhängen. Bei Auslandsbezug sind diese Aufwendungen nur beim Progresssionvorbehalt zu berücksichtigen.

Schöne Grüße
C.