Fortbildung Leistungsdatum oder Rechnungsdatum?

Hallo,

ist bei der steuerlichen Betrachtung von Fortbildungskosten das Rechnungs- und/oder Bezahldatum der Fortbildung oder das Veranstaltungs- bzw Leistungsdatum relevant?

Konkret: Wenn man eine Fortbildung z.B. 2012 bezahlt, aber erst 2013 absolviert, in welchem Jahr kann man die Kosten steuerlich geltend machen?

Vielen Dank und Grüße!
samson

Hallo,

Ausgaben sind in dem Kalenderjahr zu berücksichtigen, in dem sie geleistet wurden (Zufluss-Abfluss-Prinzip), § 11 Abs. 2 Satz EStG.

Gruss