Fortbildung mehrere Jahre von Lohnsteuer absetzen?

Ich mache eine Ausbildung zum Psychotherapeuten - die gesamten Ausbildungskosten incl. Fahrtkosten dürfen steuerlich als Werbungskosten abgesetzt werden, soviel habe schon mal herausgefunden.
Die Ausbildung ist jedoch enorm teuer, in den vergangenen drei Jahren habe ich bereits 15000 Euro gezahlt - mit Fahrkosten und Literatur wäre es noch deutlich mehr. Für meinen Nebenjob musste ich im vergangenen Jahr (wie 2008 auch schon) nur ca. 900 Euro Lohnsteuer zahlen die ich aufgrund der hohen Werbungskosten netterweise zurück erstattet bekommen habe.
Gleichzeitig habe ich auf einem Extrablatt (ich wusste nicht wo ich es sonst hätte eintragen können) eingereicht, dass ich die entstandenen Werbungskosten, da sie die gezahlte Lohnsteuer bei Weitem übersteigen, auch in den kommenden Jahren geltend machen möchte.
Ich glaube nicht dass das so der richtige Weg war oder ob das irgendwas bringt so, aber ich dachte vielleicht ist es besser als nichts. Jetzt sitze ich vor der Steuererklärung für das Jahr 2009 - und habe eigentlich das gleiche Problem.
Daher meine Frage: Wo kann ich das angeben, bzw. ist es überhaupt möglich, dass, wenn ich 2011 mit der Ausbildung fertig bin und dann in einer Klinik oder z.B. einer Praxis arbeite (in der ich nur aufgrund der vorgeschriebenen Ausbildung eingestellt werde, bzw. mit den Krankenkassen abrechnen kann) ich die Werbungkosten der vergangenen Jahre dann geltend machen könnte?
(für mich ist das Thema alleine deshalb interssant weil ich so ja die durch die Ausbildung entstandenen Privatschulden dann bald zurückzahlen möchte)
Im Internt finde ich nichts darüber, also ob bzw. wie das gehen soll.

Es käme mir persönlich aber etwas merkwürdig vor, da man ja alle möglichen sachlichen Arbeitsmittel, wie z.B. jeden Laptop (den ich mir nicht leisten kann) mehrere Jahre absetzen darf, wenn man die (nicht zu umgehenden) Ausbildungskosten für den Beruf dann nicht auch mehrere Jahre absetzten könnte, aber wer weiß.

Ganz lieben Dank schon mal für Ihre Antwort!

Sie sprechen von Werbungskosten. Sie sind jetzt angestellt? Werden Sie als Psychotherapeut angestellt sein oder Freiberufler?

Als Angestellter: Sie können die Werbungskosten voll absetzen, aber nicht in’s nächste Jahr vortragen.

Als Freiberufler: Wenn Ihre Ausgaben höher sind als die Einnahmen können Sie den sog. Verlustvortrag geltend machen, dann werden die alten Verluste mit den neuen Gewinnen verrechnet.

Fortbildung mehrere Jahre von Lohnsteuer absetzen?
Ich bin in der Ausbildung zum Psychotherapeuten. Geld habe ich woanders verdient, aber im Angestelltenverhältnis.
Nach der Ausbildung (in einem Jahr) werde ich eventuell selbstständig sein.

Dann handelt es sich nicht um Werbungskosten, sondern um Ausbildungskosten, die als Sonderausgabe (Mantelbogen Seite 2) abgesetzt werden können. Diese sind nicht vortragsfähig.
Die günstigste Lösung wäre, die Kosten als Ausgaben bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit abzusetzen. (Anlage S)

sorry…abgesetzt wird immer nur in dem jahr, wo auch gezahlt wurde.solle ein bildungsdarlehen gewährt worden sein, sind die zinsen weiterhin absetzbar

War leider krankheitsbedingt einige Zeit nicht einsatzfähig. Das meiste ist hier jedoch helfend schon gesagt worden, und zwar recht gut.