Fortbildung nicht erfolgreich Rückzahlungsklausel

Hallo,

mein Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) ist heute auf mich zugekommen und hat mich gefragt, ob ich studieren gehen möchte, da im gehobenen Dienst eine Stelle freigeworden ist und keine adäquate Nachbesetzung durch extern gewährleistet werden konnte.
Durch das Studium würde ich meine feste Stelle im mittleren Dienst freigeben und könnte die Stelle im g.D. war nehmen.
Damit dem Studium nun nichts mehr im Wege steht, soll ich einen Fortbildungsvertrag mit der folgenden Klausel unterschreiben:
Der Arbeitnehmer soll das Vollzeitstudium bei Fortgeltung des bestehenden Arbeitsverhältnisses aufnehmen; insbesondere unter Fortzahlung des Entgelts. Die Erbringung der Arbeitsleistung soll uneingeschränkt und die Verpflichtung zur Arbeitsleistung auf die vorlesungsfreie Zeiten beschränkt werden. Darüber hinaus ist seitens des Arbeitgebers die Übernahme der Semestergebühren nach Vorleistung durch den Arbeitnehmer beabsichtigt:
Im Gegenzug soll der Arbeitnehmer zur Rückzahlung a) des während der Studienzeit gezahlten Entgelts und b) der Semestergebühren verpflichtet werden, sofern er das Studium abbricht oder das Studium NICHT erfolgreich beendet.
Die Rückzahlungspflicht (a und b) soll grundsätzlich auf die die Zeit nach erfolgreichem Studium auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anwendung finden (Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus einem vom Arbeitsnehmer zu vertretenden Grund).
Darf ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer bei einem erfolglosen Studium zur Rückzahlung verpflichten?

Vielen Dank für die Antworten.

Gruß Magel_112

Servus Magel_112,

Dein Arbeitgeber weiss genau was er tut und was er tut darf er.

Hey, Du gehst nur studieren, wenn Du dir das zutraust, wenn nicht, dann lass es - bringt nur ärger und persönliche Unzufriedenheit.

Überlegs Dir und wenn sich´s lohnt geh studieren. Du bist klasse abgesichert, wo gibt´s denn das heute noch?

Viel Erfolg und good luck.
Steffen

Hallo!

Leider bin ich keine Juristin, kann also keine qualifizierte Antwort geben.

Mein Mann hat bei der Bundeswehr studiert; wer das Studium nicht geschafft hat, wurde auf schnellstem Wege aus der Bundeswehr herausgeschleust. Wer das Studium geschafft hat, aber nicht seine volle Verpflichtungszeit abarbeitet (ist im Prinzip eine Rückzahlung durch geringeren Lohn) (zum Beispiel durch eine Kriegsdienstverweigerung), der muss für sein Studium nachzahlen (ca. 60.000€).

Es scheint also nicht ganz unüblich zu sein. Aber ob die Rückzahlung auf bei „normalem“ Nichtbestehen zulässig ist, das kann ich dir leider nicht beantworten.

Hallo Magel,
So ein Vertag kommt einem 6er im Lotto gleich als Student.

A.)
Ich kenne Studenten die sich die Finger lecken würden nach so einem Vertrag, weil sie sich noch nicht ein mal ein Essen in der Mensa (a 2.20 €) leisten können.

B.)
Ich würde sofort Unterschreiben, weil ich mein Studium zu 50 % selber zahlen darf/muss/soll.

C.)
Ich kenne Studenten die Bafög bekommen (ca. 220 pro Monat) + einen Darhlehen zu 3,3 % Zinsen bezahlen müssen.

D.) Ich kenne eine Lehrerein die hat durch Ihr Studium 20.000 Euro Schulden und kann sie 20 Jahre Ca. 100 Pro monat abbezahlen.

E.)
Weisst du was es für ein scheiss war letzte Semesterferien einen Job zu bekommen (Ende der Finanzkrise). Ich musste bei einer Zeitarbeitsfirma angheuern für 8.50 € die Stunde.

F.) Ich suche jetzt seit gut 3 Monaten einen Praxissemesterplatz der zu mir passt (8 Bewerbungen). Und finde keinen, weil die Firmen zu klein sind.

G.)
Ich kenne Studenten die durften noch eine Ehrenrunde drehen weills sie keinen Vertrag bekommen haben für eine Abschlussarbeit !!! He Abschlussarbeit da kannstr du schon echt was und bist am ende deiner Ausbildung.

He steht in dem Vertrag etwas von Zinsen ?

Du bekommst Leistung und willst Sie im Falle des Falles nicht zurück bezahlen ??? Wo sind denn die Nachteile auser das sie dir Vorschreiben was du studieren musst.
Die Lebenshaltung must du eh bezahlen und Studi-Gebühren auch da kommst du nur mit Ausnahmeregelung drum herum.

Ich glaube das ich mit 28 Jahren genug Lebenserfahrung habe um zu wissen das du auf Anfrage bei einer Firma nie aber wirklich nie so einen Vertrag angeboten bekommst. Ich kenne einen aus meinem Fh-Reife Jahrgang die so ein Vertrag angeboten bekommen haben (NEID,NEID) :smile:

Ich kann aber gerne noch mal in der Hochschule fragen ob die sich damit auskennen. :smile:

Rückzahlungsverpflichtungen können wirksam sein, wenn die vom BAG aufgestellten Grundsätze beachtet werden, etwa, dass das Anschlussangebot in seiner konkreten Ausgestaltung vorhersehbar war. Die Ausbildungsbetriebe beherzigen das oftmals nicht, so dass die Rückzahlungsverpflichtungen je nach Einzelfall wegen Verstößen gegen AGB-Recht unwirsakm sein können und keine Rückzahlungsverpflichtung besteht.

Im Einzelfall können aber auch subsidiär die Grundsätze von Darlehnsrückzahlungen greifen - Sicherheit bietet da die Beratung beim Anwalt für Arbeitsrecht.

P.S. zu beachten ist bei solcherart Studiengängen, dass sie nach dem BSG regelmäßig sozialabgabenfrei sind und eventuell geleistete Abgaben an Rententräger oder Krankenversicherungen rückerstattungspflichtig und mit einer etwaigen Rückzahlungsforderung aufgerechnet werden können.

Ich hoffe es hilft dir ein bisschen ^^
lg
Beatboxer

Hallo Magel_112,

ich weiß nicht warum du mich fragst, ich bin kein experte für recht, jura oder ähnliches. Und mit Flugzeugen und Fluglinien hat deine Frage wohl nichts zu tun. Ich kann dir also nicht weiterhelfen.

Grüße aus EDDS

Hi,

Ich bin kein Arbeitsrechtsexperte (dort wäre diese Frage wohl DEUTLICH besser aufgehoben), aber meines Wissens sind solche Rückzahlungsvereinbarungen absolut üblich. Und ich finde sie auch fair: schließlich wirst Du weiter bezahlt und musst nur in den Semesterferien arbeiten. Wenn du sämtliche Zeit, die Du sonst mit Arbeiten verbringen würdest, ins Studium investierst, schaffst Du es sicherlich (ich glaube, da würde ich sogar ein Physikstudium schaffen…). Wenn Du Dir nen faulen Lenz machst, hast Du auch die Bezahlung dafür nicht wirklich verdient. :wink:

Wie gesagt, ich finds fair. Aber falls Du Dich so gar nicht damit anfreunden kannst, Wende Dich an jemanden (Amwalt o.ä.), der sich mit Arbeitsrecht auskennt.

Hallo,

ich kann dir leider nicht sagen, ob sowas rechtsmäßig ist. Allerdings entsprechen diese Passagen der gängigen Praxis und ich vermute, dass dies nicht so wäre, wenn es verboten wäre.

Viele Grüße

Hallo Mangel_112,
Um ehrlich zu sein, kann ich deine Frage „Darf ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer bei einem erfolglosen Studium zur Rückzahlung verpflichten?“ aus rechtlicher Sicht nicht beantworten.
ABER aus logischer Sicht macht dies Sinn. Der Arbeitgeber zahlt dir weiterhin ein volles Gehlt, damit du dich fortbilden kannst. Nicht viele AN bekommen ein solches Angebot. Dafür muss man natürlich eine entsprechende Gegenleistungen erbringen.
Der AG bietet: volles Gehalt, eine höhere Stelle (bessere Bezahlung)
Der AG erwartet: dass du nach dem Studium die höhere Stelle auch besetzt (wei lgenau dafür investiert er dein Gehalt… rechne mal aus, was das ausmacht)
Der AG erwartet demnach: dass du das Studium ernst nimmst und nach guten Leistungen strebst und es nicht auf die leichte Schulter nimmst.
Frage für dich ist, wie groß das Risiko ist, das du das Studium wirklich abbrichst oder das Studium NICHT erfolgreich beendest.
Viele Grüße,
Silvia

Hallo,

sorry, da kann ich dir leider nicht weiterhelfen. Ein Arbeitsrechtler wäre da wohl besser geeignet.

Gruß
Tato