Hallo,
mein Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) ist heute auf mich zugekommen und hat mich gefragt, ob ich studieren gehen möchte, da im gehobenen Dienst eine Stelle freigeworden ist und keine adäquate Nachbesetzung durch extern gewährleistet werden konnte.
Durch das Studium würde ich meine feste Stelle im mittleren Dienst freigeben und könnte die Stelle im g.D. war nehmen.
Damit dem Studium nun nichts mehr im Wege steht, soll ich einen Fortbildungsvertrag mit der folgenden Klausel unterschreiben:
Der Arbeitnehmer soll das Vollzeitstudium bei Fortgeltung des bestehenden Arbeitsverhältnisses aufnehmen; insbesondere unter Fortzahlung des Entgelts. Die Erbringung der Arbeitsleistung soll uneingeschränkt und die Verpflichtung zur Arbeitsleistung auf die vorlesungsfreie Zeiten beschränkt werden. Darüber hinaus ist seitens des Arbeitgebers die Übernahme der Semestergebühren nach Vorleistung durch den Arbeitnehmer beabsichtigt:
Im Gegenzug soll der Arbeitnehmer zur Rückzahlung a) des während der Studienzeit gezahlten Entgelts und b) der Semestergebühren verpflichtet werden, sofern er das Studium abbricht oder das Studium NICHT erfolgreich beendet.
Die Rückzahlungspflicht (a und b) soll grundsätzlich auf die die Zeit nach erfolgreichem Studium auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anwendung finden (Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus einem vom Arbeitsnehmer zu vertretenden Grund).
Darf ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer bei einem erfolglosen Studium zur Rückzahlung verpflichten?
Vielen Dank für die Antworten.
Gruß Magel_112