Fortbildung, Teilzeitarbeit, Überstunden

Hallo,

für mich stellt sich derzeit folgende Frage:
Ich arbeite Teilzeit (4 Std. vormittags an 5 Tagen/Woche) in einem Betrieb.
Meinen „Vollzeitkollegen“ wurde jetzt eine eintägige Fortbildungsmaßnahme genehmigt, mit einem Umfang von 7 Zeitstunden plus An-/Abfahrt (jeweils ca. 45 Min.)
Die Arbeitszeit an diesem Fortbildungstag beträgt für Vollzeitkräfte 8 Stunden.

Ich würde nun zu einem anderen Termin gerne die gleiche Fortbildung besuchen. Anzumerken sei, dass diese Fortbildung dem Betrieb erhebliche Vorteile bringt.
Ich gehe zwar davon aus, dass mein Chef mir die Fortbildung genehmigt (und bezahlt), vermute jedoch, dass er mir die Überstunden nicht anrechnen möchte und dann - wenn ich dieses anspreche - die Teilnahme (und Kostenübernahme) untersagt.
Gehe ich recht in der Annahme, dass er mir die Fortbildung gewähren muss, da er sie ja meinen Kollegen auch schon gestattet hat und habe ich auch ein Recht darauf, dass er mir die Überstunden anrechnet? Wie sieht es mit den Fahrzeiten aus, gelten diese auch als Arbeitszeit (denn 1,5 Stunden - mit dem PKW, mit der Bahn wäre es noch mehr - sind für mich fast 1/2 Arbeitstag).
Vielen Dank, an alle, die mir hier weiterhelfen können.
Gruß
i73

Hallo,
ein Recht auf Gleichbehandlung haben Sie dann, wenn Sie die gleiche Tätigkeiten ausführen wie Ihre Vollzeit beschäftigen Kollegen/innen.
Auch muss der Arbeitgeber die Stunden für die Weiterbildung und die Fahrtkosten zahlen.
Bitte sehen Sie in Ihren Arbeitsvertrag nach, was da zum Thema Überstunden und Bezahlung steht. Sollten Sie im Betrieb einen Betriebsrat haben, wenden Sie sich an ihm.

ja, ja und ja…alles richtig…Gleichstellungsgesetz…Teilzeit und Vollzeitkräfte MÜSSEN gleich behandelt werden…

Greetz

Hallo,
bei uns im öffentlichen Dienst wird sowohl die Fahrtzeit zum Seminar als auch die Überstunden für Teilzeitkräfte gut geschrieben. Ob der Arbeitgeber einen zum Seminar schickt liegt in seinem Ermessen. Grds. ist es unwahrscheinlich wenn Kollegen mit gleicher Tätigkeit vorausgesetzt einer zum Seminar darf und der andere nicht. Dafür braucht er dann einen triftigen Grund.
Gruß
Alex

Hallo,

für mich stellt sich derzeit folgende Frage:
Ich arbeite Teilzeit (4 Std. vormittags an 5 Tagen/Woche) in
einem Betrieb.
Meinen „Vollzeitkollegen“ wurde jetzt eine eintägige
Fortbildungsmaßnahme genehmigt, mit einem Umfang von 7
Zeitstunden plus An-/Abfahrt (jeweils ca. 45 Min.)
Die Arbeitszeit an diesem Fortbildungstag beträgt für
Vollzeitkräfte 8 Stunden.

Ich würde nun zu einem anderen Termin gerne die gleiche
Fortbildung besuchen. Anzumerken sei, dass diese Fortbildung
dem Betrieb erhebliche Vorteile bringt.
Ich gehe zwar davon aus, dass mein Chef mir die Fortbildung
genehmigt (und bezahlt), vermute jedoch, dass er mir die
Überstunden nicht anrechnen möchte und dann - wenn ich dieses
anspreche - die Teilnahme (und Kostenübernahme) untersagt.
Gehe ich recht in der Annahme, dass er mir die Fortbildung
gewähren muss, da er sie ja meinen Kollegen auch schon
gestattet hat und habe ich auch ein Recht darauf, dass er mir
die Überstunden anrechnet? Wie sieht es mit den Fahrzeiten
aus, gelten diese auch als Arbeitszeit (denn 1,5 Stunden - mit
dem PKW, mit der Bahn wäre es noch mehr - sind für mich fast
1/2 Arbeitstag).
Vielen Dank, an alle, die mir hier weiterhelfen können.
Gruß
i73

Wenn die Fortbildung vom Chef angeordnet wird, muß er die Überstuden anrechnen. Wie es sich allerdings verhält, wenn man selbst um die Entsendung zu dieser Fortbildung bittet, weiß ich nicht. Vielleicht sollte man einfach mal beim Chef nachfragen, ob er gewillt ist einen zu diesem Lehrgang zu entsenden. In diesem Zuge kann man die Vorteile, die dieser Lehrgang für das Unternehmen bringt mit angeben und gleichfalls nach der Anrechnung der Stunden fragen.

Hallo,
ein Anspruch auf die bezahlte Fortbildung besteht meines Erachtens nicht. Man könnte zwar davon ausgehen, im Sinne der Gleichbehandlung, aber der Arbeitgeber kann natürlich darüber bestimmen, bei welchem Arbeitnehmer er Vorteile in dieser Fortbildung für sich sieht.
Wenn der Arbeitgeber Ihnen diese Fortbildung gewährt haben Sie auch Anrecht auf die Überstundenbezahlung (bei Ihnen Mehrarbeit, also ohne Zuschläge)bis zu 8 Stunden (=Vollzeitkraft) einschließlich Wegezeit.

Sind Sie mehr als 8 Stunden in dieser Fortbildung/einschließlich Wegezeit könnten Sie dies bei der Steuererklärung als Verpflegungsmehraufwand geltend machen.

Ich hoffe, ich konnte helfen. Viel Glück.
Beste Grüße
iris

Hallo,
wenn er den anderen alles bezahlt, hast du auch ein Anrecht darauf.
Ob er es für notwendig hält oder du es notwendig hälst, daran teil zu nehmen, muß jeder selber entscheiden. Ich würde sagen, frage ihn einfach, sage es liegt dir was an der Fortbildung und ob du auch wie die anderen Kollegen die Zeit bezahlt bekommst. Wenn er dann nein sagt, ist es nicht notwendig. Aber vielleicht sagt er natürlich wird bezahlt, dann ist doch alles in ordnung.
Viel Erfolg
M.f.G.

Hallo,ab in die Gewerkschaft!!!
Grüße

Hallo,

diese Antwort hilft mir leider nicht weiter, da es für meinen Berufsstand keine zuständige Gewerkschaft gibt.

Hallo,ab in die Gewerkschaft!!!
Grüße

1, Diese Frag ist eine bodenlose Frechheit !!
2. Chef bezahlt Fortbildung
3. Chef bezahlt Arbeitsausfall und muss für deine Person eine Ersatzperson einstellen
3. Chef muss garnichts gewähren auch wenn andere Kollegen diese Fortbildung schon gemacht haben.
( Erfolgspotenzial ist bei den personen gegeben)
4. Chef bekommt erst Vorteile, wenn du ausgebildet bist
5. ich würde deinem Chef raten sich eine andere Teilzeitkraft zu suchen.
Grüsse von Nonne 213

Hallo Nonne 213!
Wenn hier etwas eine Frechheit ist, dann ist es wohl Ihre Antwort!

  1. Ich kann mich nicht erinnern, dass ich Ihnen das „Du“ angeboten habe!
  2. Mein Chef muss für meinen Arbeitsausfall keine Ersatperson einstellen.
  3. DOCH er muss mich mit den Vollzeitkräften gleichstellen! Siehe Teilzeit- und Befristungsgesetz!
  4. Ich bin bereits jetzt eine der im Betrieb am besten ausgebildeten Kräfte und - nachdem ich gestern ein Gespräch mit meinem Chef hatte - ist er auch daran interessiert, das dies so bleibt. Die Zusage für die Fortbildung habe ich und die Überstunden darf ich mir frei nehmen. ER kennt das Gesetz und weiß, dass er dazu verpflichtet ist.
    Also, wenn FRAU keine Ahnung hat, besser mal nichts schreiben!!!
    Gruß
    i73

Um ihre Frage richtig zu beantworten müsste ich noch wissen, ob die Kosten der Vorbildung, von ihrem AG beim Jobcenter oder von der Steuer abgesetz wird.
In beiden fällen wird ihre Abrbeitszeit kürzfristig von 4h auf 8h aufgestockt. Die Fahrtzeiten werden als Hin und Rückfahrt zum Arbeitsplatz behandelt.