Hallo,
für mich stellt sich derzeit folgende Frage:
Ich arbeite Teilzeit (4 Std. vormittags an 5 Tagen/Woche) in einem Betrieb.
Meinen „Vollzeitkollegen“ wurde jetzt eine eintägige Fortbildungsmaßnahme genehmigt, mit einem Umfang von 7 Zeitstunden plus An-/Abfahrt (jeweils ca. 45 Min.)
Die Arbeitszeit an diesem Fortbildungstag beträgt für Vollzeitkräfte 8 Stunden.
Ich würde nun zu einem anderen Termin gerne die gleiche Fortbildung besuchen. Anzumerken sei, dass diese Fortbildung dem Betrieb erhebliche Vorteile bringt.
Ich gehe zwar davon aus, dass mein Chef mir die Fortbildung genehmigt (und bezahlt), vermute jedoch, dass er mir die Überstunden nicht anrechnen möchte und dann - wenn ich dieses anspreche - die Teilnahme (und Kostenübernahme) untersagt.
Gehe ich recht in der Annahme, dass er mir die Fortbildung gewähren muss, da er sie ja meinen Kollegen auch schon gestattet hat und habe ich auch ein Recht darauf, dass er mir die Überstunden anrechnet? Wie sieht es mit den Fahrzeiten aus, gelten diese auch als Arbeitszeit (denn 1,5 Stunden - mit dem PKW, mit der Bahn wäre es noch mehr - sind für mich fast 1/2 Arbeitstag).
Vielen Dank, an alle, die mir hier weiterhelfen können.
Gruß
i73