Fortbildung und Kündigung

Hallo Leute,
da ist nun das Fritzchen.
Fritzchen hat eine befristete Arbeit gefunden und der Arbeitgeber bezahlt im eine teure Fortbildung. Die dauert aber länger als der Arbeitsvertrag. Der Arbeitgeber von Fritzchen sagt zwar „keine sorge Fritzchen ich beschäftige Dich weiter“ – aber vertraglich kommt da nix rüber. Fritzchen muss sich schon arbeitssuchend melden und ist ein bisschen sauer.

Nun kriegt Fritzchen vielleicht woanders ne gute Stelle (unbefristet).
Würde Fritzchen in einem unbefristeten Arbeitsvertrag sein müsste er doch wenn er kündigen würde dem Arbeitgeber einen Anteil der Kosten für die Ausbildung zurückzahlen (ist doch richtig, oder?).

Da Fritzchen aber nur befristet ist kann er doch den ersten Vertrag auslaufen lassen und einfach keinen neuen unterschreiben — und muss dann auch nix an den Arbeitgeber zahlen.

Die sache ist einfach komisch für Fritzchen!

So long!

Würde Fritzchen in einem unbefristeten Arbeitsvertrag sein
müsste er doch wenn er kündigen würde dem Arbeitgeber einen
Anteil der Kosten für die Ausbildung zurückzahlen (ist doch
richtig, oder?).

Nicht Pauschal, kommt drauf an wie das vertraglich geregelt wurde.

Gruss Ivo

Hallo,

da stellt sich allerdings die Frage, ob Fritzchen nicht vielleicht automatisch in einen unbefristeten Arbeiitsvertrag gerutscht ist, je nachdem, wie das betriebsorganisatorisch mit der Fortbildung geregelt war.
Warum mußte Fritzchen sich den Arbeitssuchend melden?

&Tschüß

Wolfgang

Hi Wolfgang,

Fritzchen hat einfach einen (sagen wir mal) 2 Jahres Vertrag. Da muss mann sich 3 Monate vor Auslaufen des Vertrages beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden - sonst kürzen die einem das Arbeitslosengeld wenn man denn tatsächlich arbeitslos wird.

>>je nachdem, wie das betriebsorganisatorisch mit
>>der Fortbildung geregelt war.

geregelt war das gar nicht gross ;-( da muss Fritzchen sich im Nachhinein wohl die eigene Naivität vorhalten

der grosse chef von Fritzchen hat gesagt – wenn wir dich nach den 2 Jahren weiterbeschäftigen sollen must du diese Fortbildung machen
(es ist eigentlich mehr als eine Fortbildung es ist ein weiteres Studium)
Dann hat der chef von Fritzchen ihn dort angemeldet und das wars.
Nur (!) die stelle von Fritzchen ist bald zu ende und die Fortbildung geht noch bis ende nächstes Jahr…

mit dem chef von Fritzchen ist das sone Sache – da gibt es immer noch einen Chef über dem anderen und letzt endlich sind wir alle (auch ich und und du ) chef von Fritzchen.
Deshalb sagt jeder chef zu dem Fritzchen kontakt hat:
„Das mit deiner Stelle kann ich nicht entscheiden, dass macht der chef über mir usw.“
so long!

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Hallo

Da sollte Fritzchen meines Erachtens einer eventuellen Rückforderung der Schulungskosten durch den AG ganz entspannt entgegensehen und bei Bedarf einen Fachanwalt hinzuziehen.

Gruß,
LeoLo