Also, ich habe ein (für mich) sehr verzwicktes Problem, aber vielleicht kann mir jemand von Euch ja weiterhelfen.
Ich bin seit einem guten halben Jahr krank geschrieben, was nicht zuletzt mit meinem damaligen Job und der damit verbundenen gesundheitlichen Belastung zu tun hat.
Waerend meiner Krankheit wurde mir ebendieser Job gekuendigt (Begruendung: Fehlzeiten unwirtschaftlich fuer die Firma). Da ich aus gesundheitlichen Gruenden wohl sowieso nicht mehr in diesem Bereich arbeiten kann habe ich beim Arbeitsamt einen Antrag auf Reha-Fortbildung gestellt (Gutachten von 4 (!) Ärzten, dass ich meinen bisherigen Beruf nicht fortsetzen kann). Der für mich zuständige Sachbearbeiter hat mir daraufhin mitgeteilt, daß ich ‚förderungswürdig‘ bin und mich zu einer einjährigen Fortbildung angemeldet, die Ende des Jahres beginnen sollte (so lange werde ich wohl auch noch brauchen, um gesundheitlich wieder festen Boden unter den Füssen zu kriegen).
Nun bekomme ich heute einen Brief von der bfa, die mir mitteilt, dass die versicherungsrechtlichen Vorausetzungen für berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation nicht erfüllt sind und sie ergo nicht für die Fortbildung zahlt.
Und nun? Kann ich meine Fortbildung jetzt abschreiben? Habe ich ne Chance, daß das Arbeitsamt zahlt? Ich kriege wirklich Panik, denn ich WILL ja was tun, damit ich wieder arbeiten kann.
Waere klasse, wenn mir jemand weiterhelfen könnte
Susa
Hi, Fortbildung des Arbeitsamtes hat nichts mit der Umschulung durch die Bfa ( nur evtl. indirekt, trifft für dich ja nun nicht zu)zu tun. Nimm bloß die Fortbildung des Arbeitsamtes an, 1. wegen deiner beruflichen Qualifikation usw. und 2. wegen evtl. Wegfall der Leistg. des Arbeitsamtes, aber ich würde mich vorerst krankschreiben lassen bis zur Fortbildung, da du dann mehr Geldleistg. von der Krankenkasse zur Verfügung jhast.( Krankengeld gibt s für 1 1/2 Jahre, wenn du danach mindestens 6 Monate wieder arbeitsfähig bist, oder Leistg. vom Arbeitsamt erhältst, o.ä. dann wieder 1 1/2 Jahre Krankengeld, aber dazwischen müssen diese 6 Monate liegen, falls es soweit kommen sollte und du die Fortbildung aus irgendwelchen Gründen abbrechen müßtest, falls du merkst, du hälst diese nicht ganz durch, halt dann wenigstens dieses halbe Jahr aus, irgendwie, wenn s geht, damit du dann wieder 1 1/2 Jahre Krankengeld erhältst. Dies nur mal informationshalber, für alle Fälle.
Die Ablehung der BFA ist doch nicht tragisch, was dort bewilligt wäre, kann auch das arbeitsamt bewilligen, du kannst aber auch, wenn du mindestens 50 % schwerbehindert bist, beim Versorgungsamt ne Umschulung beantragen, hier solltest du dann bei der Hauptfürsorgestelle deines Landkreises vorsprechen.
Tschüß und alles Gute