Hallo zusammen,
mal angenommen der AG sucht nach AN, die sich für bestimmte Tätigkeiten Qualifizieren. Am Ender Maßnahme steht eine Prüfung mit und Zertifakat im Ingenieursbereich. Die Maßnahme können nur bereits ausgebildete Ings. mit Berufserfahrung machen.
Dauer der Maßnahme ca. 1Jahr verteilt auf ca 8-9 (ca. 45Tage) Wochenblöcken. Kosten Gebühr kleiner 9.000€ + Reisekosten etc.
Nun soll eine Vereinbarung zur Rückzahlung geschlossen werden.
Kosten:
- Gebühr
- Reise-/Verpflegung etc.
Kosten trägt der AG
Zeit soll hälftig geteilt werden durch AG und AN.
Andere Aktivitäten Außerhalb der Wochenblöcke hat der AN nicht während der Arbeitszeit zu erledigen.
Rückzahlung durch den AN bei:
-Abbruch der Maßnahme durch den AN auf Wunsch oder Verschulden des AN (z.B. Nichtbestehen der Prüfung) bis zu den Kosten zu dem Zeitpunkt.
-Kündigung AN innerhalb 3Jahre, Gemindert um 1/36 je Monat nach Abschluss der Maßnahmme.
-Kündigung AG - AN vertritt die Gründe, Gemindert um 1/36 je Monat nach Abschluss der Maßnahmme.
Der AN benötigt die Qualifikation für seine aktuelle Tätigkeit nicht. Eine schriftliche Zusage zum Einsatz entsprechend der neuen Qualifikation besteht nicht.
Ist die Rückzahlungsklausel in der Form Wirksam, da der AN ein Hohes Risiko trägt, ohne Aussicht auf Verbesserung seiner Arbeitstätigkeit?
Ist die Aufteilung der Zeit für Fortbildung angemessen oder sollte hier nachgebessert werden, da sonst nachträglich die Klausel unwirksam sein könnte?
Schönen Gruß
Yoda