ich bin bei den Maltesern im Fahrdienst. Unser Dienststellenleiter meint das wir alle einen Grundlehrgang Sanitätsdienst besuchen sollen. Dieser ist aber am Wochenende. Müssen die anfallenden Stunden bezahlt werden?
wird auf Veranlassung des Arbeitgebers eine Fortbildung besucht, dann ist diese selbstverständlich als Arbeitszeit zu bewerten. Ob eine Vergütung erfolgen muss oder ein Freizeitausgleich, regelt der Tarifvertrag oder ggf. eine Betriebsvereinbarung. Beste Auskünfte zur innerbetrieblichen Handhabung kann auch der -bei den Maltesern bestimmt vorhandene- Betriebsrat liefern.
Einmal ist die Frage ob Du den Kursus besuchen sollst oder musst oder ob Du ohne diese Weiterbildung den Job verlörest.
Ausserdem hängt es auch davon ab, welche Tätigkeitsbezeichnung in Deinem Vertrag steht und ob es dort sonst noch irgendwelche Formulierungen gibt, die hier eine Rolle spielen könnten.
Tendenziell wird es eher ohne Bezahlung laufen, aber siehe oben!
Falls Dir in dem Zusammenhang irgendwelche Kosten entstünden, dann könntest Du die natürlich bei der Steuererklärung anrechnen.
Grundsätzlich tätest Du Dir selbst natürlich etwas Gutes, wenn Du teilnämst, weil dadurch ja Deine Qualifikation ausgebaut würde, was auch in der Zukunft mal vorteilhaft sein könnte.
wenn ein Vorgesetzter die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme zwingend anordnet, ist diese selbstverständlich voll als Arbeitszeit zu vergüten - ggfs. mit Zuschlägen.
Hallo
die Stunden gelten auf jedenfall als Arbeitszeit und müssen den Überstunden oder den Mehrarbeitsstunden zugerechnet werden mit Samstag und Sonntas Zuschlägen.
Der Arbeitgeber hat kein Recht, in die Freizeit der Mitarbeiter zu disponieren. Er kann nach billigem Ermessen die Arbeitszeit festlegen oder konkretisieren. Wenn es zulässig ist, dass diese auch auf den Sonnabend fällt und er anweist, dass Du/ ihr daran teilnehmen müsst, dann wäre es Arbeitszeit und zu bezahlen.
Der Lehrgang war auch keine Einstellungsvoraussetzung. Daher kann er diesen jetzt nicht einfach so verlangen.
Vorschlag: Einfach nachfragen, was denn gelten soll. Und wenn das Angebot nicht ausreichend ist, dann macht man es eben nicht.
Viel Erfolg!
Ivailo Ziegenhagen
Fachanwalt für Arbeitsrecht -
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Waitschies & Ziegenhagen
Fachanwälte für Arbeits- und Sozialrecht
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