Fortbildungskosten bei ESt

Hallo,
als Gast konnte ich schon viele Tipps für mich nutzen. Nun habe ich aber selbst mal 'ne Frage und tippe mal los:

Wenn ein Arbeitnehmer an einer Werksreise / Fortbildungsveranstaltung teilnimmt und die Kostenbeteiligung dem Arbeitgeber berechnet wird; ist es dann denkbar, dass die Fortbildungskosten nicht anerkannt werden? Ich gehe natürlich auch davon aus, dass diese vom AN nachweislich bezahlt wurde.

Vielen Dank für Eure Gedanken + einen schönen Abend!

Gruß
duffy99

dann muss der Arbeitgeber dem AN bestätigen, dass er einen Teil der Kosten getragen hat! Das wird ja wohl möglich sein!

E.

Hi !

Als Werbungskosten kann der Arbeitnehmer alle Aufwendungen ansetzen, die zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen dienen.

Wenn dem Arbeitnehmer also Aufwendungen für sich selbst auf einer solchen Reise entstanden sind, können diese als Reisekosten (Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand, Übernachtungskosten, Reisenebenkosten) geltend gemacht werden. Von dem Gesamtbetrag ist die Arbeitgeber-Erstattung/der Arbeitgeberanteil abzuziehen.

Eine Bestätigung kann man sicherlich vom Arbeitgeber erhalten.

Sollte allerdings der Ehegatte/die Freundin/die Kinder bei dieser Reise mitgenommen worden sein und für diese sind nun Kosten angefallen, die der Arbeitgeber zu Recht nicht getragen hat, so sind diese Kosten nicht aus beruflichen sondern aus privaten Gründen angefallen. Solcherlei Kosten wären nicht abzugsfähig.

Wenn der Sachverhalt etwas genauer geschildert wird, also näher auf die Art der Aufwendungen und die Umstände, warum diese entstanden sind, eingegangen wird, läßt sich einfacher beurteilen, ob ein Zusammenhang mit den Einkünften hergestellt werden kann.

BARUL76

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Vielen Dank für die Gedanken. Das wäre sicherlich eine praktikable Lösung, die vielleicht auch das FA akzeptiert.

duffy99