sitze gerade an meiner EZÜ bzw. Einkommenssteuererklärung. Folgende Situation:
Ich war 6 Monate als nichtselbständiger berufstätig und habe mich mitte letzten Jahres selbständig gemacht. Jetzt die Frage zu den Fortbildungskosten:
Bisher habe ich diese immer in Anlage N als Werbungskosten eingetragen & die Reisekosten zur Uni unter Dienstfahrten. Jetzt bin ich ja seit 6 Monaten selbständig.
Frage:
Muss ich jetzt für 6 Monate die Fortbildungskosten in die EZÜ übernehmen (inkl. Reisekosten nach dem 01.07) oder kann ich diese auch weiterhin in der Anlage N angeben??
Die kosten immer in der Anlage, für dessen Einkunftsart Sie auch anfielen. Waren es also Fortbildungen zum Unternehmen, dann Betriebsausgaben, sonst Werbungskosten.
danke fuer deine schnelle Antwort.
Vlt. Sollte ich meine Frage konkretisieren
koennen die fortbildungskosten noch im 2.halbjahr Werbungskosten sein (also auf den
damaligen job bezogen) oder darf ich sie wenn ueberhaupt im 2. Halbjahr nur noch als
Betriebsausgaben ansetzen (da ja selbstaendig seit 01.07)
Da liegt im Grunde mein verstaendnisproblem.
Nochmals danke.
Lg
Alexis
Die kosten immer in der Anlage, für dessen Einkunftsart Sie
auch anfielen. Waren es also Fortbildungen zum Unternehmen,
dann Betriebsausgaben, sonst Werbungskosten.
Hallo,
tut mir leid, mit Fortbildungskosten habe ich keine Erfahrung. Wenn es mit deiner Selbstständigkeit zu tun hat würde ich sagen, es sind Betriebsausgaben.