Wenn man eine Fortbildung auf Kosten des Arbeitgebers macht und unterschreiben muss, dass man danach noch mindestens 2 Jahre bei ihm bleibt und dann doch früher kündigt, muss man dann die Kosten für die Fortbildung zurückzahlen?
Wenn das vereinbart ist, durchaus. Kommt aber sicher darauf an…
Geht es um alltägliche/ einfache Dinge, vielleicht auch Arbeitsschutz, dann wird es schwierig, so etwas wirksam zu vereinbaren. Wird man zum Spezialisten ausgebildet, auf Kosten des AG, dann macht so eine Regelung ja durchaus Sinn. Für beide.
Grundsätzlich aber haben wir Vertragsfreiheit.
Hallo
Kommt auf die Art der Weiterbildung nud den vollständigen konkreten Wortlaut der Rückzahlungsvereinbarung an.
Gruß,
LeoLo