Hallo zusammen
Ein Mitarbeiter würde gerne einen 2 tägigen Fortbildungskurs besuchen um sein Fachwissen auf den neusten Stand zu bringen.
Der Mitarbeiter ist sogar bereit die Kursgebühren aus eigener Tasche zu bezahlen .
Muss der Mitarbeiter dafür regulär Urlaub beantragen , wenn der Chef das Seminar nicht organisiert bzw angeordnet hat oder gibt es hierfür etwaige Sonderregelungen für Fortbildungsmassnahmen , z.b. Sonderurlaub oder Schulungstage
gruss
Toni
Hi!
Wenn man das Bundesland wüsste, könnte man schauen, ob im Rahmen von Bildungsurlaub etwas geht.
Das das allerdings Ländersache ist, und die Regelungen sich zum Teil erheblich unterscheiden, müsstest Du uns sagen, woher Du kommst.
Gruß
Guido
Hi
Sorry , ich wusste nicht das diese Regelungen Ländersache sind .
Der Arbeitsplatz ist in Hessen , der Wohnort des Handwerkers liegt in Rhein Land Pfalz
Toni
Hi!
Dann existiert zunächst mal ein grundsätzlicher Anspruch auf Bildungsurlaub für 5 Tage pro Jahr, wenn der MA mindestens 6 Monate beschäftigt ist.
Er muss den BUrl 6 Wochen vor Beginn beantragen, der AG kann allerdings unter gewissen Voraussetzungen ablehnen.
Bildungsurlaub Hessen
Jetzt muss der Kurs allerdings noch in den rahmen passen, was Du hier erfahren kannst.
Suche Veranstaltungen Bildungsurlaub
VG
Guido
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