Gibt es im Arbeitsrecht eine Regelung, nach der es gestattet ist, eine vom nArbeitsgeber bezahlte Fortbildungsmaßnahme a einen Vertrag zu koppeln, nach dem der Arbeitnehmer für weitere 3 Jahre nach Abschluß der Fortbildungsmaßnahme an den Betrieb gebunden ist?
Zur genaueren Info: die Kursgebühr für das 15-monatige Fernstudium zu Hause und außerhalb der Arbeitszeit liegt unter 2.000 EUR.
Vielen Dank im voraus
Hi,
soweit ich weiß (ich bin kein Fachmann), ist es möglich, daß sich AG und AN vor der Fortbildungsmaßnahme einigen, wieviel Entschädigung der AN dem AG bei Ausscheiden aus dem Betrieb des AN zu bezahlen hat.
Hier findest Du vielleicht mehr:
http://www.rechtsrat.ws/lexikon/fortbildungskosten.htm
(auch wenn hier eher Vollzeit-Fortbildungen gemeint werden)
(google-Suche nach Weiterbildung Ausscheiden)
Gruß
Winni
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