Lieber Experte,
ich hoffe Sie haben etwas Zeit meine Anfrage zu beantworten.
Folgende Frage an Sie habe ich:
Angenommen man ist Quereinsteiger in eine Branche. (Pflegebereich)
Der Arbeitgeber möchte dem AN daher nach Beginn der seiner neuen Tätigkeit auf eine Fortbildung schicken, die 1000 Euro kostet und 4 Monate dauert. Neben der Arbeit.
Nach Beginn der Fortbildung, dessen Anmeldung Ende Januar bestätigt wurde, legt der AG dem AN einen auf den Tag der Beginn der Fortbildung Rückdatierten Fortbildungsvertrag vor.
In diesem Vertrag steht, das der AN sich 2 Jahre an das Unternehmen binden muss, ansonsten muss dieser im Kündigungsfalle seitens des AN die Fortbildungskosten erstatten.
Der AG hat aber zum Einen die Hälfte der Kosten über das Arbeitsamt erstattet bekommen, und zum Anderen dem AN keinerlei Bedenkzeit vor Fortbildungsbeginn gegeben, ob er das dann so überhaupt wolle.
Kursbeginn: 02.02. - Rückdatiertes Vertragsdatum: 02.02. - Bestätigung der Kursanmeldung war schon am 26.01.
Zu Beginn der Maßnahme, und Anmeldung, war von solch einem Vertrag keine Rede.
Daher nun meine Frage an Sie:
Ist solch ein Vertrag gültig?
Es wird weiterhin in dem Standartvertrag nur die Gesamtsumme von ca. 1.000 Euri genannt. Keine Erwähnung findet sich darüber das der AG die Hälfte des Betrages über das Arbeitsamt erstattet bekam, und in welcher Höhe der AN im Kündigungsfalle einen Bertrag evtl Anteilig zurück zu zahlen hat.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen bei der Antwort.
Mit freundlichem Gruß