Fortbildungsvertrag gültig?

Sehr geehrte Damen und Herren,

mich interessiert, ob in einem folgenden Fall, ein fortbidungsvertrag gültig ist, bzw. ein Rückzahlungsanspruch besteht.

Der Fortbildungsvertrag wurde im Vorfeld der fortbildung Ohne eine genannte Summe abgeschlossen.Die Fortbildung wurde auf ausdrücklichen Wunsch eines inzwischen ausgeschiedenen Geschäftsführere gemacht, obwohl deutlich darauf hingewiesen wurde vom Arbeitbehmer (AN), dass diese Fortbildung sehr teuer und daher bei Bedarf das „Wissen“ besser über externe Berater geholt werden sollte, da dies günstiger für die Firma wäre.Zudem würde das „Wissen“, was man in dieser Fortbildung erreichen könnte, nur selten genutzt werden können.

Der AN würde jetzt gerne kündigen, obwohl erst 1/2 Jahr seit Ende der Fortbildung vergangen ist (Vertragsdauer 2 Jahre, Rückzahlungsanspruch des Arbeitgebers 1/24 je Monat).

Es hat sich herausgestellt, das das Wissen, das durch die Fortbildung erlangt werden konnte, nur in sehr geringem Umfang genutzt werden kann (wie vor der Fortbildung vom Arbeitnehmer vermutet).

Besteht ein Rückzahlungsanspruch der Firma? Gilt das nicht einfach als Fehlinvestition? Denn mit welcher Begründung kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei sich behalten wollen, wenn das „Wissen“ gar nicht wirklich genutzt werden kann?

Zudem steht durch Umstrukturierungen innerhalb der Firma (Firma wurde zwischenzeitlich an eine neue Investemtgesellschaft werkauft) im laufenden Jahr eventuell eh eine Kündigung der Arbeitnehmers oder des Kollegen durch zusammenlegen von Abteilungen ansteht.

Über eine baldige abtwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüssen.
Blubber

Ergänzung:
Es handelte sich um eine IT-Fortbildung mit Prüfung.
Dauer insgesamt:7 Wochen, wobei die 1. Woche VOR Unterzeichnung des Fortbildungsvertrages stattfand.
Kosten ohne Fahrt-und Hotelkosten:~15.000€

Gruss
Blubber

Ja! Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag…
Hi!

Sehr geehrte Damen und Herren,

HUCH! So förmlich? :wink:

Besteht ein Rückzahlungsanspruch der Firma?

Ganz eindeutig: Ja!

Gilt das nicht
einfach als Fehlinvestition? Denn mit welcher Begründung kann
der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei sich behalten wollen,
wenn das „Wissen“ gar nicht wirklich genutzt werden kann?

Uninteressant! Es gibt einen Vertrag, den haben beide Seiten unterschrieben. Also ist dieser Vertrag auch gültig (sofern er nicht [teil]nichtig ist, was hier aber nicht erkennbar ist).

Zudem steht durch Umstrukturierungen innerhalb der Firma
(Firma wurde zwischenzeitlich an eine neue
Investemtgesellschaft werkauft) im laufenden Jahr eventuell eh
eine Kündigung der Arbeitnehmers oder des Kollegen durch
zusammenlegen von Abteilungen ansteht.

Das wäre eine Basis für Verhandlungen (Hömma, Du schmeißt mich doch eh bald raus), aber keineswegs ist dies etwas, woraus sich ein Anspruch ableiten lässt!

LG
Guido