Fortbildungsvertrag gültig?

Hallo Liebe Experten,

angenommen, jemand (AN) hat mit einem AG einen Fortbildungsvertrag geschlossen über eine Bindefrist von 2 Jahren. In diesem Fortbildungsvertrag wird aber der Betrag, von der aus der Rückzahlungsbetrag anteilsmäßig berechnet werden würde, nicht beziffert (es wird nur von den Fortbildungskosten gesprochen, dabei werden keinerlei Summen aufgeführt).

Ist dieser Fortbildungsvertrag gültig?

MFG

Blubber

Hallo Blubber,

je nach „Qualität“ und „Marktwert“ der Ausbildung bzw. Fortbildung ist so eine Bindung bis zu 5 Jahren möglich
i.d.R.
Maßnahmedauer von bis zu 2 Monaten: höchstens 1-jährig
Maßnahmedauer von bis zu 4 Monaten: höchstens 2-jährig
Maßnahmedauer von bis zu 6 Monaten: höchstens 3-jährig
Maßnahmedauer von bis zu 2 Jahren: höchstens 5-jährig

Eine längere Bindungsfrist ist im Regelfall unwirksam. Maßgebend sind letztlich stets die Umstände des Einzelfalls.

Der Betrag hierzu muss m. E. nicht beziffert werden. - Auch stehen die Kosten im Vorfeld meist noch gar nicht genau fest.

Die Ausbildungskosten wären dann ggf. anteilig zurückzuzahlen (z. B. 6/24)

MfG
Robert Brugger

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]