Sehr geehrte Damen und Herren,
folgender Fall liegt vor:
Person A nimmt zurzeit an einer Weiterbildung zum Techniker, in Vollzeit teil. Für die Dauer der Weiterbildung wurde Person A vom Arbeitgeber freigestellt, ohne dass eine Fortzahlung der Bezüge vereinbart wurde.
Diese unbezahlte Freistellung wurde vorher Bescheinigt (liegt schriftlich vor).
Vor der Freistellung sammelten sich weit über 400 Überstunden an. Mit dem Arbeitgeber wurde mündlich die Vereinbarung getroffen, dass diese Überstunden für die Kostendeckung der Schulgebühren, sowie für eine monatliche Auszahlung genutzt werden.
Nach 2 Monaten in der Weiterbildung erhielt Person A dann die erste Überweisung, nachträglich der vorangegangen Monate. Diese Zahlung wurde über eine normale Abrechnung der Firma getätigt (monatlicher Abrechnungsbeleg). Zusätzlich wurde Ihr mitgeteilt, dass Sie für eine geringfügige Beschäftigung angemeldet wurde (Der monatlich Betrag liegt unter 400€).
Nun, nach knapp 6 Monaten Weiterbildung, wurde Person A ein Fortbildungsvertrag übergeben (noch nicht unterschrieben).
Dieser Vertrag fällt sehr stark zu seinen Ungunsten aus.
2 Wichtige Punkte, aus dem Vertrag:
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Der Arbeitnehmer übernimmt die anfallenden Kosten und Gebühren der SchuleWerden von anderer Seite (z.B. Arbeitsamt oder anderen Sozialversicherungsträgern) Förderungsmittel gewährt, so sind diese in Anspruch zu nehmen und werden auf die Leistungen der Arbeitgeber angerechnet.
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Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, nach Ablegen der Abschlussprüfung mindestens noch 3 Jahre in Diensten des Arbeitgebers zu arbeiten. Kündigt Person A vorher, sind die geleisteten Beträge sofort zurück zu zahlen (kurz gefasst).
Zusätzlich zu diesem Vertrag hat Person A noch ein weiteres Schreiben erhalten, über die Auszahlung einer Sonderzahlung. Diese betrifft die monatliche Auszahlung, welche Person A erhält. Mit der Erklärung, dass hiermit das vorherige Engagement in der Firma monatlich vergütet wird, auf Basis einer geringfügigen Beschäftigung.
Dieser Vertrag und das zusätzliche Schreiben weichen komplett von der mündlichen Abmachung, welche getroffen wurde ab.
Außerdem erhält Person A AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderung) und Wohngeld als zusätzliche Förderung.
Durch diesen Vertrag, so scheint es Person A, würden die Bezüge von AFBG und Wohngeld nun mit den geleisteten und noch zu leistenden Fortbildungskosten verrechnet werden, was für Person A nicht tragbar wäre.
Noch hinzukommt, dass durch das 2. Schreiben, über die Sonderzahlungen, nun vergütete Überstunden als Gehalt für eine noch laufende Beschäftigung ausgezahlt werden (Aussage des Schreibens).
Ist Person A dazu verpflichtet diesen Fortbildungsvertrag zu unterschreiben?
Welche Nachteile könnten sich für Person A ergeben, wenn Sie dies nicht tut?
Darf der Arbeitgeber nachträglich eine mündliche Vereinbarung einfach so durch einen neuen Vertrag ersetzen?
(Für die mündliche Vereinbarung gibt es keine Zeugen.)
Ist es rechtens, dass vergütete Überstunden nachträglich als Sonderzahlung in Form einer geringfügigen Beschäftigung ausgezahlt werden?
Kann diese Sonderzahlung ebenfalls zurück verlangt werden (laut Vertrag, wenn Person A nicht 3 Jahre in der Firma bleiben würde)?
Ich bedanke mich bei Ihnen, für jede Art von Aufklärung zu diesem Fall und die Mühe die Sie sich gegeben haben.
Mit freundlichen Grüßen