Guten Tag,
wie ist es, wenn ein fortbildungsvertag geschlossen wurde, mit der Klausel, bei Kündigung vor Ablauf von 3 Jahren nach Beendigung der Fortbildung müssen die Fortbildungskosten erstattet werden, und es tritt eine Schwangerschaft ein (eine Klausel diesbezüglich existiert nicht), kann der Vertrag für die Zeit der Schwangerschaft und anschließender Elternzeit stillgelegt werden, und danach wieder gültig werden? Also somit ab Wiederaufnahme der Tätigkeit nach der Elternzeit gelten die im Vertag festgesetzten 3 Jahre nach Beendigung der Fortbildung ansonsten Rückzahlung?
Vielen Dank!