Fortbildungsvertrag+schwangerschaft

Guten Tag,

wie ist es, wenn ein fortbildungsvertag geschlossen wurde, mit der Klausel, bei Kündigung vor Ablauf von 3 Jahren nach Beendigung der Fortbildung müssen die Fortbildungskosten erstattet werden, und es tritt eine Schwangerschaft ein (eine Klausel diesbezüglich existiert nicht), kann der Vertrag für die Zeit der Schwangerschaft und anschließender Elternzeit stillgelegt werden, und danach wieder gültig werden? Also somit ab Wiederaufnahme der Tätigkeit nach der Elternzeit gelten die im Vertag festgesetzten 3 Jahre nach Beendigung der Fortbildung ansonsten Rückzahlung?
Vielen Dank!

Hallo

Man müsste die Fortbildungsvereinbarung im Wortlaut kennen. Der Schilderung nach ist anzunehmen, daß die Vereinbarung im Ganzen unwirksam sein dürfte. Aber wie gesagt, der Wortlaut und dazu die Information, welche Kosten dem AG entstanden sind und weclehn Nutzen es für den AN hatte, wäre da hilfreich.

Gruß,
LeoLo