Hi,
angenommen ein Arbeitnehmer hat eine Fortbildung, MBA-Studium nebenberuflich Dauer 2Jahre. Der Arbeitgeber zahlt und stellt ihn frei.
In dem Vertrag steht, daß wenn dem AN „aus wichtigem Grund“ gekündigt wird, er das Geld zurückzahlen muss.
Was bedeutet dies rechtlich? Muss der Grund vom AN verschuldet sein?
Danke.
Gruss Steffen