Fortführung Abschreibung bei Schenkung

Hallo,

ich habe eine Frage zur linearen bzw. degressiven Abschreibung.

Hintergrund:
Meine Eltern schenken mir im Jahr 2008 ihr im Jahr 2004 gebautes und fertiggestelltes Einfamilienhaus. Wegen Eigennutzung meiner Eltern fand bislang keine Abschreibung statt.
Ich möchte das Haus zukünftig vermieten.

1.)
Da meine Eltern aufgrund des Kaufvertrags in den Genuss der degressiven Abschreibung kämen, für den Fall, dass sie es vermieten würden, stellt sich nun für mich die Frage, ob ich noch mit dieser Art der Abschreibung aufgrund der lukrativen ersten 10 Jahre (für mich dann nur noch 6 Jahre) mit einer AfA von 4% rechnen kann oder ob ich mit der linearen AfA mit 2% Vorlieb nehmen muss.

2.)
Müssen meine Eltern die degressive AfA in Ihrer Einkommensteuererklärung zuvor einmal beantragt haben;müssen sie also mindestens den Versuch einer Vermietung an Dritte zuvor unternommen haben oder kann die degressive AfA fiktiv angenommen werden?

Im Netz (sogar in diesem Forum) finden sich hierzu widersprüchliche Aussagen: Stichwort Fußstapfentheorie.

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Gruß
Volki007

Doppelposting - Vergleiche ‚Steuern‘
owT