Fortführung Krankentagegeldversicherung

Hallo Michael,
nun warte ich erst mal ab, was passiert nach meinem Einspruch. Zufällig habe ich einen Anwalt für Versicherungsrecht kennengelernt (es geschehen manchmal noch Zeichen und Wunder). Der glaubt, die Kündigung seitens der PKV aufgrund eines nicht erhaltenen Schreibens sei schon unzulässig, weil mir kein fahrlässiges Verschulden angelastet werden kann.

LG, Pauline