Fortführung Krankentagegeldversicherung

Liebe Forumsgemeinde,

angeblich hat mein Schreiben, dass ich mich selbstständig gemacht habe, meine PKV ncht erreicht. Die PKV hat dennoch aus diesem Grund die rückwirkende Kündigung des Tarifs Krankentagegeldes ausgeprochen. Nach meinem Protest dagegen wurde ich nun erneut „gesundheitsüberprüft“ mit dem Ergebnis, die Krankentagegeld soll wieder in Kraft gesetzt werden.

Voraussetzung ist aber, ich soll hierzu einen Leistungsausschluss anerkennen für Krankheiten der Wirbelsäule und deren Folgen. Ich bin jedoch nachweislich seit 2009 beschwerdefrei !

Wie kann ich gegen den Leistungsauschluss vorgehen ?

Danke für jede Hilfe !

Hallo,

Liebe Forumsgemeinde,

angeblich hat mein Schreiben, dass ich mich selbstständig
gemacht habe, meine PKV ncht erreicht. Die PKV hat dennoch aus
diesem Grund die rückwirkende Kündigung des Tarifs
Krankentagegeldes ausgeprochen. Nach meinem Protest dagegen
wurde ich nun erneut „gesundheitsüberprüft“ mit dem Ergebnis,
die Krankentagegeld soll wieder in Kraft gesetzt werden.

Voraussetzung ist aber, ich soll hierzu einen
Leistungsausschluss anerkennen für Krankheiten der Wirbelsäule
und deren Folgen. Ich bin jedoch nachweislich seit 2009
beschwerdefrei !

Beschwerdefrei bedeutet allerdings nicht, dass keine Schädigungen der Wirbelsäule nicht mehr vorliegen.

Wie kann ich gegen den Leistungsauschluss vorgehen ?

Danke für jede Hilfe !

Wenn wirklich keine Schädigung der Wirbelsäule vorliegt, hat ein Facharzt die Möglichkeit dies zu bescheinigen.

Dann wäre evt. eine Änderung möglich, evt. über einen Beitragszuschlag.

Gruß Merger

Hallo Pauline, Hinweis vorab:
Korrespondenz mit Dritten etc. generell nur per Einschreiben + Rückschein !
Niemals in die „Telefonitis“ verfallen und auch keine mündlichen Vereinbarungen treffen !
*Meine Stellungnahme:*
Da ich den genauen Inhalt (Kleingedrucktes lesen !) Ihres Vertrages nicht kenne, kann ich Ihnen nur *grundsätzliche Auskünfte* geben. Die nachfolgenden Infos stellen *keine Rechtsberatung* im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes dar. Irrtum vorbehalten.
A: Unverzüglich schriftliche Beschwerde einreichen bei der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
oder
Postfach 1253
53002 Bonn
oder per Online-Beschwerdeformular über den Link:
https://www.bafin.buergerservice-bund.de/formulare/f…

Wenn Ihre eigenen „Aktivitäten“ nichts nutzen, sollten Sie sich mit diesem Problem an einen Rechtsanwalt (für Versicherungsrecht) wenden.
Besten Gruß USKO
Versicherungsinspektor i.R.

Hallo, mit dem Ausschluss musst Du Dich abgeben. Das ist das Recht der Versicherung, da Du scheinbar Gesundheitsfragen für die letzten 5 Jahre oder mehr angeben musstest. In diesem Fall musst Du natürlich Deine Krankheiten angeben, ob Du beschwerdefrei bist oder nicht ist in diesem Fall irrelewand. Es zählt nur was in diesem Zeitraum gewesen ist. Wenn tatsächlich so ein schwerwiede Erkrankung vorgelegen hat, kann die Versicher einen Ausschluss oder einen Risikozuschlag verlangen.

GrußxPashax

Moin Pauline,

es kommt darauf an, seit wann die WS-Schädigung besteht. War das bereits vor Vertragsabschuß der Fall, ist nichts gegen den Leistungsausschluß zu unternehmen.

Grüße
snoops

Hallo Pauline

leider ist es so das die Kassen am liebsten nur "gesunde"wollen aber ich würde an deiner Stelle den Ausschluss nicht unterschreiben ich vermute das du in einem Beruf arbeitest wo gerade diese Extremitäten gefordert werden .Versuche die Kasse zu wechseln oder einen super günstigen Tarif auszuhandeln ,denn du bist ja über die Berufsgenossenschaft für Krankheiten die mit deiner Arbeit zusammenhängen abgesichert die würden dann alles bezahlen .
Ich hoffe es hilft dir weiter lG Tine

Mit dem Chef der Leistungsabteilung sprechen.
MfG
Dr. Schamberger

Hallo USKO,

vielen Dank für Ihren Rat. Ich werde den Leistungsausschluss keinesfalls akzeptieren, zumal der Vertrag schon 23 Jahre besteht. Probleme mit dem Rücken bestanden nur in den Jahren 2006 bis 2009 aber auch nicht permanent. Ich denke sogar, für die erneute Gesundheitsprüfung bestand keine Rechtsgrundlage, da meinerseits kein grob fahrlässiges Verschulden für den Verlust meines Schreibens in 2011 vorliegt. Insofern habe ich freiwillig der Prüfung zugestimmt. Vielleicht kann auch der Ombudsmann in Berlin helfen. Ansonsten werde ich die BaFin einschalten oder einen Anwalt.

Danke nochmals und viele Grüße !

Moin snoops,
der Vertrag ist von 1989, Wirbelsäulenprobleme gab es erstmals 2006 und bis 2009, aber nicht permanent.

Gruß, Pauline

Hallo Tine,
werde ich auch nicht unterschreiben. Ich bin größtenteils am Schreibtisch tätig oder mit dem Auto unterwegs und beim Kunden (selbstständig). Nach 23 Jahren bei dieser PKV werde ich wohl nicht mehr wechseln, das macht keinen Sinn. Trotzdem herzlichen Dank und liebe Grüße, Pauline.

Moin nochmal,

es ist also eine während der Laufzeit des Vertrages entstandene Erkrankung, die weiterhin versichert sein sollte. Ich vermag nun nicht zu beurteilen, in wie weit sich die Kündigung auswirkt und ob sie überhaupt berechtigt ist. Hierzu würde ich zunächst die Bedungungen befragen, ob der Wechsel in die Selbstständigkeit eine solche Vertragsänderung ist, dass eine Kündigung gerechtfertigt ist.

Es wäre nett, wenn Du mich über den weiteren Verlauf unterrichten könntest. Unter [email protected] bin ich direkt zu erreichen.

Zunächst sieht das für mich so aus, dass die Änderung der Tätigkeit keinen Einfuss auf den Vertrag hat. Es handelt sich ja wohl um eine Krankenhaustagegeldversicherung. Weiter gehe ich davon aus, dass die neue Tätigkein keine generelle Erhöhung des Risikos beinhaltet. Es ist schwer, hier einen Tipp zu geben, da ich die Bedingungen nicht kenne.

Gruß
snoops

Selbstverständlich kann der Versicher im Zuge eines Neuantrags einen Leistungsausschluß vererinbaren. Diesen würde ich jedoch keinesfalls akzeptieren, sondern wenn dann nur einen Prämienzuschlag. Ggf. kann das Tagegeld auch bei einem anderen Krankenversicherer beantragt werden.

Im ersten Schritt sollte jedoch geprüft werden, ob die Vertragskündigung zu Recht erfolgte, dieser also eigentlich den Altvertrag fortsetzen muss. Dies kann jedoch nicht bewertet werden.

Liebe Forumsgmeinde,

angeblich hat mein Schreiben, dass ich mich selbstständig
gemacht habe, meine PKV ncht erreicht. Die PKV hat dennoch aus
diesem Grund die rückwirkende Kündigung des Tarifs
Krankentagegeldes ausgeprochen. Nach meinem Protest dagegen
wurde ich nun erneut „gesundheitsüberprüft“ mit dem Ergebnis,
die Krankentagegeld soll wieder in Kraft gesetzt werden.

Voraussetzung ist aber, ich soll hierzu einen
Leistungsausschluss anerkennen für Krankheiten der Wirbelsäule
und deren Folgen. Ich bin jedoch nachweislich seit 2009
beschwerdefrei !

Wie kann ich gegen den Leistungsauschluss vorgehen ?

Danke für jede Hilfe !

Hallo Pauline,
da kann ich leider nicht weiterhelfen.
L.G. Charly-Heinz

Hallo,
zunächst einmal gilt es zu klären warum die HUK die Beiträge erhöht hat. Durch Deinen Umzung vermute ich, dass es sich um eine veränderte Regionalklasse handelt. Jedoch die Summe scheint mir etwas hoch. Bitte prüfe das einmal. Die Regionalklassen sind mit “R“ und einer Zahl gekennzeichnet.
Durch diese Erhöhung kommt ein außerordentliches Kündigungsrecht zustande. Dies hättest Du innerhalb von 4 Wochen anzeigen müssen. Wie nun ein Rückstand von 1200€ zustande kommt verstehe ich nicht. Fakt ist, diese wirst Du zahlen müssen. Kein seriöser Versicherer ist, an Dir als Kunde interessiert wenn es beim Vorversicherer nicht mit der Beitragszahlung funktioniert hat. Aber eventuell kannst du das ja aufklären.

Hallo,
die Frage ist, wie Du generell versichert bist respektive warst.
Ab welchen Tag war das KT versichert. Soll es nun in gleicher Höhe und zum selben Tag wieder aufleben?
Ich brauch, um eine vernünftige Antwort geben zu können mehr Infos
LG
Michael

Hallo Michael,
vermutlich wollten Sie auf einen anderen Beitrag antworten. Das hier passt nicht zu meiner Anfrage, da ich weder bei der HUK noch umgezogen bin, keine Rückstände bestehen etc.

Gruß, Pauline

Hallo,
seit 23 Jahren kranken- u. pflegevollversichert, KT ab dem 43. Tag, auch während der Arbeitslosigkeit mit einer Sondervereinbarung. KT hätte mit Beginn der Selbstständigkeit fortgeführt werden können, wenn mein diesbezügliches Schreiben den Versicherer fristgerecht erreicht hätte, was ja nicht der Fall war und mir daher das KT zunächst gekündigt wurde. Schäden an der Wirbelsäule sind erstmals 2006 aufgetreten, weshalb nun ein Leistungsausschluss in der KT hierfür erfolgen soll. Über die Höhe des neuen KT innerhalb der Selbstständigkeit wurde noch nicht gesprochen, diese kalkuliert sich nach den neuen Einkünften.

Gruß, Pauline

Hallo Pauline,
erst einmal entschuldige ich mich, dass meine Antwort so lange dauerte, ich war im Urlaub.
Zu Deiner Frage:
Da das KT gekündigt war, handelt es sich um einen Neuantrag. Bei diesem kann der Versicherer Leistungsausschlüsse vereinbaren. Nun bist Du bereits sehr lange dort versichert, versuch bei der Gesellschaft eine WIK (Wieder in Krafttretung) zu erreichen. Das bedeute zwar, dass Du die Beiträge nach zahlen musst, so aber den Leistungsausschluss umgehen kannst.

LG
Michael

Hallo Michael,

wohl nicht so ganz. KT soll nun wieder in Kraft gesetzt werden, aber nur wenn ich den Leistungsausschluss unterschreibe. Ich denke, dass hier der rechtliche Hintergrund hierzu fehlt und so habe ich nun Widerspruch eingelegt, zu Not geht’s zum Anwalt.

LG, Pauline

Hallo Pauline,
da der Vertrag beendet war, und es spielt keine Rolle wer den Vertrag beendet hat oder warum dieser beendet wurde, ist es heute ein Neuvertrag. Es ist selbt dann ein Neuvertrag wenn Dein Eintrittsalter „eingefroren“ wurde. Es besteht kein Kontrahierungszwang ( Annahmezwang). Dein Versicherer ist in der Gestaltung frei. Hier wird Dir ein Anwalt nicht helfen.

Michael