Fortissimo AG

Hallo, habe im Dezember 1999 unsere gesamten Ersparnisse ca 20.000 DM an die Fortissimo AG gezahlt, mit dem Versprechen das ich das Geld verfünffache wenns denn mal an die Börse geht, und bis dahin ich Zinsen auf die Einlage erhalte. Nach unendlich vielen Anrufen, emails und Briefen meinerseits, habe ich bis heute noch keinen Pfennig gesehen, geschweige meine Einlagen (ca 8.600 Euro) wiedergesehen. Der letzte Brief von Fortissimo an mich: ich soll mich doch an den Fortissimoimmobilien beteiligen um so Fortissimo wieder auf den rechten Weg zu bringen. Das heisst, ich soll deren Eigentumswohnungen kaufen (also auch im gewissen Sinne Anteilig MEINE)…Das ist absolut lächerlich. Schon grotesk! Ich will nur noch meine Einlagen zurück. Ich habe einen RA gefragt, der mir erklärte das er mir helfen kann, wenn ich ihm erstmal 700 Euro überweise. Ich bin mit meinem Latein am Ende und verfluche den Versicherungsvertreter der mir das „verkauft“ hat. Was kann ich tun?

Sorry, Carina, wenn ich mich hier einmische, obwohl ich kein Finanzexperte bin.
Aber ich bin (auch) im Empfehlungs-Netzwerk-Geschaeft taetig,
und ich kenne das unserioese Vorgehen mancher dieser ‚Networker‘.

Was wir auch hier immer wieder feststellen, ist,
dass ’ Gier das Hirn ausschaltet’ - leider.
Ich moechte Dich damit nicht beleidigen, sondern
ich schreibe das hier nur zur Warnung an diejenigen, die immer noch glauben,
dass man mit derartigen Zusagen/Versprechungen/‚Prognosen‘
sehr schnell reich werden kann.
Man wir reich - an Erfahrung, stimmt.
Es gibt hunderte solch ‚bombensicherer‘ Anlagen - warum wohl?
Es gibt auch gute Anlagen - sicher.

Wenn aber diese ‚ueblen‘ Anlagen so gut waeren,
dann waere manche serioese Firma damit in der Lage,
einen (kurzfirtigen?) Engpass zu ueberwinden.
Achte einfach mal darauf,
wem diese Anlagefirmen wirklich die eingezahlten Gelder weiter’verleihen’
oder wie sie angelegt werden.
Wahrscheinlich werden sie irgendwo ‚verbraten‘.
Bei Dir z.B. in sinnlosen Immobilien.

Ich fuerchte, Deine Ersparnisse sind einfach ‚weg‘.
Jeder Euro, den Du hinterher ausgibts, ist m.E. rausgeschmissen.
Vielleicht hilft Dir aber eine Anzeige beim Staatsanwalt ;
die kannst Du auch ohne Rechtsanwalt machen.
Aber ich glaube nicht, dass Du von dem Geld wieder viel sehen wirst.
Es wuerde mich allerdings freuen, wenn Du es wenigstens teilweise zurueck erhaeltst.

Es hilft Dir nichts, den Verteter zu verfluchen
(das erleichtert zwar, aber hilft Dir nichts zum Thema).
Eventuell kannst Du ihn aber mit in den Strafantrag einbeziehen;
denn er haette wissen muessen, mit was er handelt.
Und eine Strafanzeige ‚befluegelt‘ ungemein.

Man sollte auch wenigstens bei einem solchen Deal mal vor Abschluss bei der
Schufa/Bank/Google//Creditreform/Amtsgericht/… anfragen,
ob dieser Vetreter nicht evtl schon die Finger gehoben hatte.

Du bist ganz einfach und auf die uebliche primitive Art ‚geleimt‘ worden.

Schade - digi (der das oefter als einmal bei anderen mit-erleben musste)
Das Verhalten der Anlagefirma laesst m.E. keinen anderen Schluss zu.

Hallo Carina,

allzuviel Hoffnung kann ich Dir leider nicht machen.
Rendite ist der Preis für Risiko oder Laufzeit. Eine Anlage mit hoher Rendite und niedrigem Risiko und kurzer Laufzeit gibt es nicht.
Davon abgesehen, daß es nicht sonderlich sinnvoll ist die kompletten Ersparnisse in eine einzige Anlage zu stecken.
Und selbstverständlich solltest Du dem schlechten Geld kein gutes hinterher werfen, also bitte keine weiteren Zahlungen an Fortissimo.

Aber:
Hat Dir Dein Versicherungsvetreter eventl. auch eine Rechtschutzversicherung verkauft?
Wenn ja, frage da mal nach, ob Dir die Versicherung Deckung gibt (natürlich nicht über den Vertreter!).
Häufig ist eine Erstberatung beim Anwalt auch ohne Selbstbeteiligung versichert.
Der Anwalt kann dann prüfen, ob Klagen sinnvoll sind oder ob es noch andere Wege gibt.

Hat der Vermittler Dich über die Risiken aufgeklärt ?
Ist dies schriftlich dokumentiert worden ?
Falls nein, wäre es vielleicht möglich den Vermittler wg Verstoß gegen die Beraterhaftung zu verklagen.
Bei einem Versicherungsverteter könnte diese Klage gegen den Verteter und die Versicherungsgesellschaft gerichtet werden.
Die Vermögensschadenhaftpflicht des Versicherungsvertreters sollte für Deinen Schaden locker ausreichen.
Dabei wird Dir ein Anwalt aber helfen. Der Anwalt sollte dabei auf diese Materie spezialisiert sein, also bitte keinen Anwalt mit Schwerpunkt Scheidungsrecht. Eventuell kann Dir die Rechtsschutzversicherung bei der Wahl eines Anwaltes helfen.

Viel Glück
Jürgen

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