Fortlauf der Miete bei Nichtzahlung?

Hallo, ein schöner Fall für Experten in Sachen Miet- und Handelsrecht.

Nehmen wir an, eine GbR schließt mit einem Hauseigentümer einen Mietvertrag zur gewerblichen Nutzung. Dieser Vertrag soll erst in ca. 18 Monaten beginnen und die GbR handelt sich das Recht heraus, noch bis 6 Monate vor Beginn des Mietverhältnisses vom Vertrag zurücktreten zu können. Dies geschah ca. 10 Monate vor Beginn des Mietverhältnisses und somit fristgerecht.

Ein weiterer - extra und seperat aufgeführter - Vertragspunkt im Mietvertrag mögen Renovierungsarbeiten am Objekt sein, die schon kurz nach Vertragsunterzeichnung notwendig werden.

Laut Vertrag hat diese Arbeiten der Verpächter zu bezahlen, er kann die Kosten aber von der GbR zurückverlangen, so der Mietvertrag nicht zustande kommt.

Ohne Absprache mit der GbR hat der Mieter dann ein Unternehmen beauftragt, und „bei der Gelegenheit“ weitaus mehr Arbeiten in Auftrag gegeben, als es abgesprochen war.

Nachdem der Mietvertrag nicht zustande kam, verlang der Mieter nur die Kosten zu erstatten.
Da er aber für den Auftrag keine seperate Rechnung aufweisen kann, teilt er den Gesamtbetrag der Sanierungsarbeiten einfach durch 2.

Nach eigener Schätzung eines befreundeten Experten aber machen die angefallenen Kosten lediglich ca. 1/5 der Gesamtsumme aus.
Hierauf weist die GbR hin und widerspricht somit der Zahlungsauffoderung.

Nach ca. 9 Monaten nun meldet sich der Vermieter erneut (der noch immer keinen Nachmieter fand) und setzt eine Frist von ca. 7 Tagen zur Zahlung der von ihm bereits geforderten Gesamtsumme. Sollte diese nicht fristgerecht überwiesen werden, seien die Bedingungen des Pachtverhältnisses nicht erfüllt und der Pachtvertrag liefe weitere 5 Jahre.

Nun zu meinen Fragen:

  • Im Vertrag wird eine Wirksamkeit der Kündigung in keiner Weise an eine Zahlung gebunden. Könnte ein solches Konstrukt u.U. dennoch wirksam sein?

  • Es gibt wie oben dargelegt gute Gründe, die Rechnung nicht zu zahlen. In wiefern ergibt sich schon hieraus eine Ungültigkeit der Rechnung?

  • Ist dies ein Fall für eine evtl. negative Feststellungsklage?

Vielen Dank!

Hallo,

um das alles beurteilen zu können, müsste man sich einmal mit dem Vertrag genauer beschäftigen… Eine solch umfängliche Prüfung kann und darf aber über dieses Forum nicht erfolgen…

Was die Zahlungswünsche angeht: Ich persönlich würde logischerweise für nichts zahlen, wofür mir keine Rechnung vorgelegt werden kann! So viel erstmal dazu.

Grüße,

Caroline

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