Fortlaufende Krankschreibungen

Hallo Ihr Helferleins,

angenommen, jemand ist nun in der 5. Woche krankgeschrieben. Und dieser jemand hat sich nun inzwischen den 3. Arzt gesucht. Für die 2. Woche der Krankheit fehlt der Schein. Wenn nun die letzte Krankschreibung bis zum 14.10. ging und am 17.10. um 11 ein fax kam, dass derjenige weiter krank ist (fax auf den 16 datiert), dafür aber bis zum 19. kein Beleg da ist, kann dann abgemahnt werden? (für die fehlende Woche gab es schon eine). Danke Euch für die Hilfe,
marlies

Hallo.

angenommen, jemand ist nun in der 5. Woche krankgeschrieben.
Und dieser jemand hat sich nun inzwischen den 3. Arzt gesucht.
Für die 2. Woche der Krankheit fehlt der Schein. Wenn nun die
letzte Krankschreibung bis zum 14.10. ging und am 17.10. um 11
ein fax kam, dass derjenige weiter krank ist (fax auf den 16
datiert), dafür aber bis zum 19. kein Beleg da ist,

[uff, kreisel]

kann dann abgemahnt werden?

Fehlende Krankmeldung = ein Tatbestand; bereits abgemahnt.
Während Krankheit nochmals fehlende Meldung = noch einmal der gleiche Tatbestand, auf jeden Fall abmahnfähig, kann schon ein Kündigungsgrund sein, vor allem wegen der zeitlichen Nähe.

Diese beiden Sachverhalte zusammen mit den drei Ärzten in fünf Wochen (es sei denn, es wäre ein Allgemeinmediziner und zwei Fachärzte) sind auf jeden Fall Anlass, den Kandidaten zum MD zu „bitten“.

Gruß Eillicht zu Vensre

Hallo,
mal abgesehen davon, dass es sich hier um eine arbeitsrechtliche
Frage handelt fällt mir folgendes auf.
Wenn bereits für die zweite Woche dem Arbeitgeber keine
Krankmeldung vorliegt - wieso wartet er mit seiner „Abmahnung“
dann bis zur 5. Woche der Arbeitsunfähigkeit ??
Weiterhin, wenn eine Krankmeldung bis zum 14.10 datiert ist,
das war ein Freitag, dann ist es üblich, dass der Patient am
14.10. erneut beim Arzt vorstellig wird. Die Krankmeldung kann dann,
wenn sie am gleichen Tag mit der Post versandt wird, üblich sind
hier 3 Tage Postlaufweg, am Montag, den 17.10. dem Arbeitgeber
zugestellt werden. Dass die Zustellung am Montag per Fax um 11.00Uhr
erfolgte (also früher als u.U. mit der Post), kann dem Arbeitnehmer
nicht nachteilig ausgelegt werden - meine ich.
Gruss
Czauderna

Was ist denn vereinbart?
Hi!

angenommen, jemand ist nun in der 5. Woche krankgeschrieben.
Und dieser jemand hat sich nun inzwischen den 3. Arzt gesucht.
Für die 2. Woche der Krankheit fehlt der Schein. Wenn nun die
letzte Krankschreibung bis zum 14.10. ging und am 17.10. um 11
ein fax kam, dass derjenige weiter krank ist (fax auf den 16
datiert), dafür aber bis zum 19. kein Beleg da ist, kann dann
abgemahnt werden? (für die fehlende Woche gab es schon eine).

Hölle - das muss man ja drei mal lesen :wink:

Ist irgendwas zum Thema „Vorlage von AUs“ vereinbart?

Ansonsten: Wann wurde die „fehlende Woche“ abgemahnt? War es zeitnah?

Ein Fax wurde geschickt, aber das Original fehlt noch. Wobei man bis zu drei Werktagen Zeit geben sollte, denn so lange kann die Post angeblich brauchen.

Wenn am 20 noch nichts eingeht, kann man natürlich erneut abmahnen!
Wenn man den Mitarbeiter loswerden will, kann auch eine Kündigung vor einigen Arbeitsgerichten (ich denke da mal weiter) schon abgesegnet werden!

Herr von Vensre *g* hat ja schon die zeiliche Nähe angesprochen, die zumindest nicht dagegen spricht. Und zu viele Abmahnung können eine Kündigung auch wieder „kaputt“ machen (fehlende Ernsthaftigkeit)!

LG
Guido

Hi, Abmahnung wegen der fehlenden Woch ist raus. problem ist, dass der hypothetische Fall beim Anwalt liegt. und dieser anwalt hat per fax lediglich mitgeteilt, dass sein mandant weiter krank ist, es liegt jedoch kein Krankenschein vor, bis einschließlich heute.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ok, ich werde mal ein paar Interpunktionszeichen setzen, entschuldigt bitte :smile:

Also, dieser angenommene Fall… besagter hypothetischer Mensch hat nach der ersten Woche Krankschreibung seine Kündigung angeboten, ist gekündigt worden, und hat ein paar Tage später genau dagegen geklagt. Seitdem kommen die Krankenscheine (im Übrigen von bis jetzt 3 Allgemeinärzten). Die KV ist informiert und interessiert :wink:
letze krankschreibung ging bis 14.10., die schriftliche meldung vom anwalt kam am 17.10…
Im vertrag steht etwaas von unverzüglicher Anzeige

marlies

Hi!

angenommen, jemand ist nun in der 5. Woche krankgeschrieben.
Und dieser jemand hat sich nun inzwischen den 3. Arzt gesucht.
Für die 2. Woche der Krankheit fehlt der Schein. Wenn nun die
letzte Krankschreibung bis zum 14.10. ging und am 17.10. um 11
ein fax kam, dass derjenige weiter krank ist (fax auf den 16
datiert), dafür aber bis zum 19. kein Beleg da ist, kann dann
abgemahnt werden? (für die fehlende Woche gab es schon eine).

Hölle - das muss man ja drei mal lesen :wink:

Ist irgendwas zum Thema „Vorlage von AUs“ vereinbart?

Ansonsten: Wann wurde die „fehlende Woche“ abgemahnt? War es
zeitnah?

Ein Fax wurde geschickt, aber das Original fehlt noch. Wobei
man bis zu drei Werktagen Zeit geben sollte, denn so lange
kann die Post angeblich brauchen.

Wenn am 20 noch nichts eingeht, kann man natürlich erneut
abmahnen!
Wenn man den Mitarbeiter loswerden will, kann auch eine
Kündigung vor einigen Arbeitsgerichten (ich denke da mal
weiter) schon abgesegnet werden!

Herr von Vensre *g* hat ja schon die zeiliche Nähe
angesprochen, die zumindest nicht dagegen spricht. Und zu
viele Abmahnung können eine Kündigung auch wieder „kaputt“
machen (fehlende Ernsthaftigkeit)!

LG
Guido

Hi, Abmahnung wegen der fehlenden Woch ist raus. problem ist,
dass der hypothetische Fall beim Anwalt liegt. und dieser
anwalt hat per fax lediglich mitgeteilt, dass sein mandant
weiter krank ist, es liegt jedoch kein Krankenschein vor, bis
einschließlich heute.

Das wird langsam ein Fall für eine Kündigung ohne weitere Abmahnung - vorausgesotzen, dass die Informationen vollständig sind.

Begründung :

  • Zu den allgemeinen Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis gehört, eine Erkrankung unverzüglich dem Arbeitgeber mitzuteilen. Das bezieht sich auch auf das Fortbestehen einer Erkrankung. Unverzüglich heißt „ohne schuldhaftes Verzögern“, gilt also nicht, wenn der Betroffene im Streckverband liegt. Ansonsten gilt, wer zum Anwalt rennen oder mit diesem telefonieren kann, dem darf das Gleiche auch in Richtung Arbeitgeber zugemutet werden.

  • Nach einer erfolgten Abmahnung wegen fehlender Krankmeldung gleich wieder das gleiche Vergehen : das deutet auf fehlenden Willen zur Änderung des Fehlverhaltens hin.

  • Ein Fax vom Anwalt „mein Mandant hat Aua“ ist genau so aussagekräftig - im Vertragsverhältnis - wie mein Geschreibsel hier gerichtsverwertbar ist *ianal*. Ein Anruf des Arztes „mein Patient hat Aua“ hat da schon eine deutlich andere Qualität.

  • Im Zusammenhang mit der erfolgten Kündigung nebst Klage liegen Verdachtsmomente offen zu Tage, dass es sich hier um Blaumachen handeln könnte.

  • Die KV hat die Möglichkeit, den Kandidaten zum MD zu zitieren, sei nochmals wiederhulen. Warum ist das noch nicht angeleiert worden?

Das Gesamtbild - das notwendigerweise einseitig ist - würde ich schon zum Anlass nehmen, die sofortige außerordentliche Kündigung mit hilfsweiser ordentlicher zu betreiben. Begründung : hinreichender Verdacht auf Missbrauch der Lohnfortzahlung. Den Anwalt habt ihr ja sowieso schon am Hals … also, what shalls?

meint Eillicht zu Vensre

Ok, ich werde mal ein paar Interpunktionszeichen setzen, entschuldigt bitte :smile:

War nicht böse gemeint! Letzendlich HABE ich es ja begriffen :wink:

Also, dieser angenommene Fall… besagter hypothetischer
Mensch hat nach der ersten Woche Krankschreibung seine
Kündigung angeboten, ist gekündigt worden, und hat ein paar
Tage später genau dagegen geklagt. Seitdem kommen die
Krankenscheine (im Übrigen von bis jetzt 3 Allgemeinärzten).
Die KV ist informiert und interessiert :wink:

Aus Erfahrung: Da kommt so gut wie nie etwas bei rum!

letze krankschreibung ging bis 14.10., die schriftliche
meldung vom anwalt kam am 17.10…
Im vertrag steht etwaas von unverzüglicher Anzeige

Wo dann wohl - rein hüpostehtisch - die drei Werktage als Maß genommen werden sollten.

Ich würde bis morgen warten und dann die nächste Kündigung abschießen!

Wenn die eine Kündigung nicht fruchtet - vielleicht die andere…

LG
Guido

Hallo,
was sagt denn die Krankenkasse ?
Soviel dürfen wir schon mit dem Arbeitgeber reden, dass wir abstimmen
können, ob Krankmeldungen vorliegen, wann die eingegangen sind und
welcher Arzt die wann ausgestellt hat und ob es Vorerkrankungen gibt, die auf die Lohnfortzahlung angerechnet werden können - das ist dann
aber auch schon fast alles.
Gehe ich recht in der Annahme dass die Frage aus Arbeitgebersicht
gestellt wurde ?
Gruss
Günter Czauderna

Die 1. Ladung zum MD wurde von ihm abgesagt, als der 2. angesagt wurde, bekam die Kasse zur Antwort, dass er wahrscheinlich auch diesen nicht wahrnehmen kann.
Ja, die Frage ist aus Arbeitgebersicht gestellt.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
aus dem Bauch heraus würde ich da sagen - Lohnfortzahlung verweigern,
die Krankenkasse wird ihm auch bestimmt die Krankengeldzahlung wegen
fehlender Mitwirkung versagen.
Gruss
Czauderna, der wie gesagt kein Arbeitsrechtler ist.